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Meinungsfreiheit: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 1. Oktober 2019, 23:33 Uhr
Die Meinungsfreiheit, genauer Meinungsäußerungsfreiheit, zu unterscheiden von der z. B. in den USA geltenden Redefreiheit, ist das gewährleistete Recht auf freie Rede sowie freie Äußerung und Verbreitung einer Meinung in Wort, Schrift und Bild sowie allen weiteren verfügbaren Übertragungsmitteln.
In Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte heißt es:
„Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht umfasst die Freiheit, Meinungen unangefochten anzuhängen und Informationen und Ideen mit allen Verständigungsmitteln ohne Rücksicht auf Grenzen zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.“
– Quelle: Art. 19 AEMR, PDF, offizielle deutschsprachige Fassung
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