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Stadtrecht: Unterschied zwischen den Versionen

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Das '''Stadtrecht''' erhält ein Ort unter bestimmten Bedingungen, die je nach Land und [[Staat]] verschieden sind. Allein die Größe eines Ortes ([[Einwohnerzahl]] usw.) gilt jedoch nicht als ausreichend. Wichtig ist heute vor allem der Sitz einer Verwaltung wie etwa als [[Große Kreisstadt]]. Historisch ist das Stadtrecht mit dem [[Marktrecht]] und der Selbstverwaltung (siehe [[Kommunalrecht (Deutschland)|Kommunalrecht]]) verbunden. In der Sozialgeschichte waren Stadtgründungen oft zugleich Staatsgründungen.
Das '''Stadtrecht''' erhält ein Ort unter bestimmten Bedingungen, die je nach Land und [[Staat]] verschieden sind. Allein die Größe eines Ortes ([[Einwohnerzahl]] usw.) gilt jedoch nicht als ausreichend. Wichtig ist heute vor allem der Sitz einer Verwaltung wie etwa als [[Große Kreisstadt]]. Historisch ist das Stadtrecht mit dem [[Marktrecht]] und der Selbstverwaltung (siehe [[Kommunalrecht (Deutschland)|Kommunalrecht]]) verbunden. In der Sozialgeschichte waren [[Stadt]]gründungen oft zugleich Staatsgründungen.


[[Kategorie:PPA-Kupfer]]
[[Kategorie:PPA-Kupfer]]
[[Kategorie:Stadt nach Funktion|!Recht]]
[[Kategorie:Stadt nach Funktion|!Recht]]
[[Kategorie:Verwaltungsgeschichte]]

Version vom 7. August 2019, 13:08 Uhr

Das Stadtrecht erhält ein Ort unter bestimmten Bedingungen, die je nach Land und Staat verschieden sind. Allein die Größe eines Ortes (Einwohnerzahl usw.) gilt jedoch nicht als ausreichend. Wichtig ist heute vor allem der Sitz einer Verwaltung wie etwa als Große Kreisstadt. Historisch ist das Stadtrecht mit dem Marktrecht und der Selbstverwaltung (siehe Kommunalrecht) verbunden. In der Sozialgeschichte waren Stadtgründungen oft zugleich Staatsgründungen.