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Ehe: Unterschied zwischen den Versionen

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Die '''Ehe''' (von [[althochdeutsch]] ''ēwa'' = „Gesetz“) ist eine förmliche, gefestigte Verbindung zwischen [[Mann]] und [[Frau]], die durch [[Naturrecht]], [[Gesellschaftsrecht]] oder [[Religion]] begründet und anerkannt ist. Die [[Eheschließung]] (Heirat) wird meist [[Ritus|rituell]] oder gesetzlich geregelt und findet ihren Ausdruck in [[Zeremonie]]n ([[Hochzeit]], [[Trauung]]). In manchen Kulturen und Staaten kann die Verbindung auch von mehreren Personen oder gleichgeschlechtlichen Partnern geschlossen werden (sogenannte „Homo-Ehe“). Die römisch-katholische Kirche spricht sich gegen die Segnung gleichgeschlechtlicher Verbindungen aus, was jedoch nicht zwingend Auswirkungen auf die [[Loyalität]] hat.
Die '''Ehe''' (von [[althochdeutsch]] ''ēwa'' = „Gesetz“) ist eine förmliche, gefestigte Verbindung zwischen [[Mann]] und [[Frau]], die durch [[Naturrecht]], [[Gesellschaftsrecht]] oder [[Religion]] begründet und anerkannt ist. Die [[Eheschließung]] (Heirat) wird meist [[Ritus|rituell]] oder gesetzlich geregelt und findet ihren Ausdruck in [[Zeremonie]]n ([[Hochzeit]], [[Trauung]]). In manchen Kulturen und Staaten kann die Verbindung auch von mehreren Personen oder gleichgeschlechtlichen Partnern geschlossen werden (sogenannte „Homo-Ehe“). Die römisch-katholische Kirche spricht sich gegen die Segnung gleichgeschlechtlicher Verbindungen aus, was jedoch nicht zwingend Auswirkungen auf die [[Loyalität]] hat.


Ein [[Ehekonsens]] wird vorausgesetzt. Anderenfalls liegt ein Konsensmangel vor, der zur Ungültigkeit der Ehe führen kann.
Ein [[Ehekonsens]] wird vorausgesetzt. Anderenfalls liegt ein [[Konsensmangel]] vor, der zur Ungültigkeit der Ehe führen kann.


== Siehe auch ==
== Siehe auch ==

Version vom 25. Juli 2019, 06:49 Uhr

Die Ehe (von althochdeutsch ēwa = „Gesetz“) ist eine förmliche, gefestigte Verbindung zwischen Mann und Frau, die durch Naturrecht, Gesellschaftsrecht oder Religion begründet und anerkannt ist. Die Eheschließung (Heirat) wird meist rituell oder gesetzlich geregelt und findet ihren Ausdruck in Zeremonien (Hochzeit, Trauung). In manchen Kulturen und Staaten kann die Verbindung auch von mehreren Personen oder gleichgeschlechtlichen Partnern geschlossen werden (sogenannte „Homo-Ehe“). Die römisch-katholische Kirche spricht sich gegen die Segnung gleichgeschlechtlicher Verbindungen aus, was jedoch nicht zwingend Auswirkungen auf die Loyalität hat.

Ein Ehekonsens wird vorausgesetzt. Anderenfalls liegt ein Konsensmangel vor, der zur Ungültigkeit der Ehe führen kann.

Siehe auch

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