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Verfassungsschutz: Unterschied zwischen den Versionen

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Dort wird erklärt, dass es auch Landesämter gibt.
 
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das ist ein eigener Begriff
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#REDIRECT[[Bundesamt für Verfassungsschutz]]
Der Begriff '''Verfassungsschutz''' bezeichnet im weiten Sinne alle Maßnahmen zur Festigung und Verteidigung der [[Verfassung]] gegen [[Aufstand|Aufstände]] und [[Revolution]]en sowie andere [[Verfassungsfeindlichkeit|verfassungsfeindliche Angriffe]]. Unter Verfassungsschutz im engeren Sinne versteht man die Erforschung aller verfassungsfeindlicher Bestrebungen.<ref>{{Literatur | Titel=Brockhaus, Band 23, Verfassungsschutz | Jahr=2001 |Hrsg=Brockhaus Verlag |Ort=Leipzig |ISBN=3-7653-3683-1 |Seiten=163}}</ref> Verfassungsschutz ist ein Element der ''[[Streitbare Demokratie|wehrhaften Demokratie]]''. Sammel- und Überbegriff ist der [[Staatsschutz]]. In [[Deutschland]] sind als [[Nachrichtendienst|Inlandsnachrichtendienste]] das [[Bundesamt für Verfassungsschutz]] (BfV), der [[Militärischer Abschirmdienst|Militärische Abschirmdienst]] (MAD) und die [[Landesbehörden für Verfassungsschutz]] (LfV) zuständig.
 
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[[Kategorie:Verfassungsrecht]]
[[Kategorie:Verfassungsschutz| ]]

Version vom 27. Juni 2019, 11:14 Uhr

Der Begriff Verfassungsschutz bezeichnet im weiten Sinne alle Maßnahmen zur Festigung und Verteidigung der Verfassung gegen Aufstände und Revolutionen sowie andere verfassungsfeindliche Angriffe. Unter Verfassungsschutz im engeren Sinne versteht man die Erforschung aller verfassungsfeindlicher Bestrebungen.[1] Verfassungsschutz ist ein Element der wehrhaften Demokratie. Sammel- und Überbegriff ist der Staatsschutz. In Deutschland sind als Inlandsnachrichtendienste das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), der Militärische Abschirmdienst (MAD) und die Landesbehörden für Verfassungsschutz (LfV) zuständig.

Andere Lexika





  1.  Brockhaus, Band 23, Verfassungsschutz. Leipzig 2001, ISBN 3-7653-3683-1, S. 163.