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Marke (Recht): Unterschied zwischen den Versionen
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Eine Marke kann aber auch dazu verwendet werden, um ein ganzes Unternehmen oder das Leistungsangebot eines ganzen geographischen Orts (Land, Region, Stadt) eindeutig zu kennzeichnen und von konkurrierenden Unternehmen oder [[Angebot (Volkswirtschaftslehre)|Angeboten]] abzugrenzen. | Eine Marke kann aber auch dazu verwendet werden, um ein ganzes Unternehmen oder das Leistungsangebot eines ganzen geographischen Orts (Land, Region, Stadt) eindeutig zu kennzeichnen und von konkurrierenden Unternehmen oder [[Angebot (Volkswirtschaftslehre)|Angeboten]] abzugrenzen. |
Version vom 23. Juni 2019, 07:18 Uhr
Eine Marke (auch Markenzeichen) wurde mit der Markenrechtsreform 1995 offiziell in der Bundesrepublik Deutschland eingeführt. Das traditionelle Warenzeichen war mit dem notwendig gewordenen Schutz von Dienstleistungen nicht mehr hinreichend aussagekräftig geworden. Seitdem erweitert ein besonderes, rechtlich geschütztes Zeichen, das vor allem dazu dient, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von konkurrierenden Angeboten anderer Unternehmen zu unterscheiden, den Umfang der Schutzrechte.
Eine Marke kann aber auch dazu verwendet werden, um ein ganzes Unternehmen oder das Leistungsangebot eines ganzen geographischen Orts (Land, Region, Stadt) eindeutig zu kennzeichnen und von konkurrierenden Unternehmen oder Angeboten abzugrenzen.
Im Jahr 1887 wurde in Großbritannien die Pflicht zur Anbringung der Kennzeichnung Made in Germany mit dem Merchandise Marks Act eingeführt – allerdings nicht als Qualitätssymbol, sondern um britische Konsumenten vor der als minderwertig geltenden Konkurrenz aus Deutschland zu schützen.
In erster Linie entsteht der Markenschutz durch die Eintragung der Marke. In vielen Staaten wie Deutschland, Österreich, der Schweiz und Liechtenstein regeln dies nationale Patentämter. Im Einzelnen sind dies das Patent- und Markenamt in München, das Patentamt in Wien, das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum in Bern und das Amt für Volkswirtschaft (AVW), Fachbereich Immaterialgüterrechte in Vaduz. Nahezu sämtliche Staaten der Welt verfügen über ähnliche Einrichtungen und haben ähnliche Vorschriften, die die Eintragung von Marken vorsehen. Diese nationalen Marken gelten jeweils nur für ein Land. Internationale oder europäische Marken sind gemäß der Pariser Übereinkunft, und dem Madrider Abkommen beim Europäischen Patentamt einzutragen.
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