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Autoversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Begriff Autoversicherung wird im allgemeinen als eine Absicherung für motorisierte Verkehrsteilnehmer verstanden. So tritt eine Autoversicherung beispielsweise oft bei Schäden an Leib und Leben oder bei Materialschäden am Automobil ein. Neben einer Versicherung für Pkw zählt ebenso die Versicherung von weiteren motorisierten Fahrzeugen zum Umfang einer Autoversicherung.
Der Begriff '''Autoversicherung''' wird im Allgemeinen als eine Absicherung für motorisierte Verkehrsteilnehmer verstanden. So tritt eine Autoversicherung beispielsweise oft bei Schäden an Leib und Leben oder bei Materialschäden am Automobil ein. Neben einer Versicherung für Pkw zählt ebenso die Versicherung von weiteren motorisierten Fahrzeugen zum Umfang einer Autoversicherung.


== Autoversicherung und umgangssprachliche Synonyme ==
== Autoversicherung und umgangssprachliche Synonyme ==
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== Autoversicherung als Pflichtversicherung ==
== Autoversicherung als Pflichtversicherung ==
In der Bundesrepublik Deutschland ist die Autoversicherung eine gesetzliche Pflichtversicherung, um sich im öffentlichen Strassenverkehr motorisiert bewegen zu dürfen.
In der Bundesrepublik Deutschland ist die Autoversicherung eine gesetzliche Pflichtversicherung, um sich im öffentlichen Straßenverkehr motorisiert bewegen zu dürfen.


== Historische Entstehung der Autoversicherung ==
== Historische Entstehung der Autoversicherung ==
Das Gesetz zur Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter in Deutschland wurde am 20. April 1959 festgeschrieben. Es soll dem Umstand Rechnung tragen, dass aus der statistisch erfassbaren Wahrscheinlichkeit von Autounfällen im Strassenverkehr durch deliktisch verursachte Schäden der Höhe nach kaum kalkulierbare Schäden entstehen können, die ein einzelner kaum wird tragen können.
Das Gesetz zur Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter in Deutschland wurde am 20. April 1959 festgeschrieben. Es soll dem Umstand Rechnung tragen, dass aus der statistisch erfassbaren Wahrscheinlichkeit von Autounfällen im Straßenverkehr durch deliktisch verursachte Schäden der Höhe nach kaum kalkulierbare Schäden entstehen können, die ein einzelner kaum wird tragen können.


== Kommerzialisierung der Autoversicherung ==
== Kommerzialisierung der Autoversicherung ==

Version vom 26. November 2009, 15:42 Uhr

Der Begriff Autoversicherung wird im Allgemeinen als eine Absicherung für motorisierte Verkehrsteilnehmer verstanden. So tritt eine Autoversicherung beispielsweise oft bei Schäden an Leib und Leben oder bei Materialschäden am Automobil ein. Neben einer Versicherung für Pkw zählt ebenso die Versicherung von weiteren motorisierten Fahrzeugen zum Umfang einer Autoversicherung.

Autoversicherung und umgangssprachliche Synonyme

Die Autoversicherung ist in der Bundesrepublik Deutschland auch unter den Synonymen Kfz-Versicherung, Kraftfahrtversicherung, Kraftfahrzeugversicherung oder Kfz-Haftpflichtversicherung bekannt.

Autoversicherung als Pflichtversicherung

In der Bundesrepublik Deutschland ist die Autoversicherung eine gesetzliche Pflichtversicherung, um sich im öffentlichen Straßenverkehr motorisiert bewegen zu dürfen.

Historische Entstehung der Autoversicherung

Das Gesetz zur Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter in Deutschland wurde am 20. April 1959 festgeschrieben. Es soll dem Umstand Rechnung tragen, dass aus der statistisch erfassbaren Wahrscheinlichkeit von Autounfällen im Straßenverkehr durch deliktisch verursachte Schäden der Höhe nach kaum kalkulierbare Schäden entstehen können, die ein einzelner kaum wird tragen können.

Kommerzialisierung der Autoversicherung

In der heutigen Zeit ist zumindest eine Kfz-Haftpflichtversicherung, wie der Name schon sagt Pflicht für einen jeden Automobilhalter. Seit Jahren schon ist es aufgrund von nicht unerheblichen Einsparpotenzialen bei der Autoversicherung schon zu einem regelrechten Volkssport geworden die Autoversicherung zu wechseln.

Einzelnachweise

Weblinks