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Netzwerkdurchsetzungsgesetz: Unterschied zwischen den Versionen
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Das '''Netzwerkdurchsetzungsgesetz''' (kurz: NetzDG) ist ein deutsches Gesetz, das bestimmte Maßnahmen gegen Hasskommentare und Falschmeldungen (Fake News) auf [[Internet]]seiten ermöglicht. Es trat am 1. Oktober 2017 in Kraft. Für die technische Umsetzung gab es eine Übergangsregelung bis 31. Dezember 2017, so dass seit 1. Januar praktisch eine Verschärfung eingetreten ist. Bei internationalen sozialen Netzwerken wie [[Facebook]] besteht schon seit längerer Zeit die Möglichkeit, beleidigende Kommentare, Volksverhetzung oder andere strafbare Inhalte anzuzeigen und entfernen zu lassen. Allerdings gab es viele Einzelfälle, bei denen irrtümlich etwas gelöscht oder auch gar nicht reagiert wurde. Nur wenn sich tatsächlich eine Person betroffen fühlte oder sehr viele Internetnutzer sich beschwerten, reagierten die Betreiber von Facebook. Oft gab es Zweifel und Rechtsunsicherheiten. Da auch nicht immer die tatsächlichen Urheber zu ermitteln waren, weil Profile bei Facebook nicht autorisiert werden müssen, gab es eine rechtliche Grauzone und viele Probleme. Auf diese Grauzone wollte Justizminister [[Heiko Maas]] (SPD) reagieren. | |||
Das '''Netzwerkdurchsetzungsgesetz''' (kurz: NetzDG) ist ein deutsches Gesetz, das bestimmte Maßnahmen gegen Hasskommentare und Falschmeldungen (Fake News) auf [[Internet]]seiten ermöglicht. Es trat am 1. Oktober 2017 in Kraft. Für die technische Umsetzung gab es eine Übergangsregelung bis 31. Dezember 2017, so dass seit 1. Januar praktisch eine Verschärfung eingetreten ist. Bei internationalen sozialen Netzwerken wie [[Facebook]] besteht schon seit längerer Zeit die Möglichkeit, beleidigende Kommentare, Volksverhetzung oder andere strafbare Inhalte anzuzeigen und entfernen zu lassen. Allerdings gab es viele Einzelfälle, bei denen irrtümlich etwas gelöscht oder auch gar nicht reagiert wurde. Nur wenn sich tatsächlich eine Person betroffen fühlte oder sehr viele Internetnutzer sich beschwerten, reagierten die Betreiber von Facebook. Oft gab es Zweifel und Rechtsunsicherheiten. Da auch nicht immer die tatsächlichen Urheber zu ermitteln waren, weil Profile bei Facebook nicht autorisiert werden müssen, gab es eine rechtliche Grauzone. Auf diese Grauzone wollte Justizminister [[Heiko Maas]] (SPD) reagieren. | |||
Bereits im Vorfeld wurde das Gesetz sehr kritisch diskutiert. Im Frühjahr 2017 wurde der Entwurf vorgestellt. Viele sehen die Meinungsfreiheit bedroht.<ref>https://de.wikipedia.org/wiki/Netzwerkdurchsetzungsgesetz</ref> Die Berichte nach der Verschärfung ab 1. Januar 2018 bestätigen die befürchteten Wirkungen: | Bereits im Vorfeld wurde das Gesetz sehr kritisch diskutiert. Im Frühjahr 2017 wurde der Entwurf vorgestellt. Viele sehen die Meinungsfreiheit bedroht.<ref>https://de.wikipedia.org/wiki/Netzwerkdurchsetzungsgesetz</ref> Die Berichte nach der Verschärfung ab 1. Januar 2018 bestätigen die befürchteten Wirkungen: | ||
Version vom 6. Januar 2018, 19:19 Uhr
Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (kurz: NetzDG) ist ein deutsches Gesetz, das bestimmte Maßnahmen gegen Hasskommentare und Falschmeldungen (Fake News) auf Internetseiten ermöglicht. Es trat am 1. Oktober 2017 in Kraft. Für die technische Umsetzung gab es eine Übergangsregelung bis 31. Dezember 2017, so dass seit 1. Januar praktisch eine Verschärfung eingetreten ist. Bei internationalen sozialen Netzwerken wie Facebook besteht schon seit längerer Zeit die Möglichkeit, beleidigende Kommentare, Volksverhetzung oder andere strafbare Inhalte anzuzeigen und entfernen zu lassen. Allerdings gab es viele Einzelfälle, bei denen irrtümlich etwas gelöscht oder auch gar nicht reagiert wurde. Nur wenn sich tatsächlich eine Person betroffen fühlte oder sehr viele Internetnutzer sich beschwerten, reagierten die Betreiber von Facebook. Oft gab es Zweifel und Rechtsunsicherheiten. Da auch nicht immer die tatsächlichen Urheber zu ermitteln waren, weil Profile bei Facebook nicht autorisiert werden müssen, gab es eine rechtliche Grauzone und viele Probleme. Auf diese Grauzone wollte Justizminister Heiko Maas (SPD) reagieren.
Bereits im Vorfeld wurde das Gesetz sehr kritisch diskutiert. Im Frühjahr 2017 wurde der Entwurf vorgestellt. Viele sehen die Meinungsfreiheit bedroht.[1] Die Berichte nach der Verschärfung ab 1. Januar 2018 bestätigen die befürchteten Wirkungen:
- Irina Schlegel, Chefredakteurin von InformNapalmDeutsch schrieb: „Man bekommt den Eindruck, Deutsche sind eine unglaublich feige Nation geworden“. Facebook löschte den Kommentar und sperrte das Profil drei Tage lang.[2]
Das Gesetz gilt für Betreiber sozialer Netzwerke mit mehr als zwei Millionen registrierten Nutzern in Deutschland und verpflichtet sie zu Maßnahmen, die bisher in die Zuständigkeit von Polizei und Staatsanwaltschaft fielen. Die Ausgestaltung dieser Maßnahmen ist in das Ermessen der Betreiber gestellt, doch sie haben das Risiko, dass Bußgelder bis zu 50 Millionen Euro verhängt werden können. Das Bundesjustizministerium ist für das Beschwerdemanagment zuständig und überwacht die Wirksamkeit des Gesetzes. Es wird sich also erst im Laufe der Zeit erweisen, ob die Regelungen praktikabel sind. Eine Alternative zu dem Gesetz wären eindeutige Identifikationen der Nutzer im Internet, wie dies bereits in einigen Staaten verlangt wird, so dass der jeweilige Verfasser im Falle einer Anklage oder Straftat ermittelt werden kann. Diese Identifikation ist aber von vielen Nutzern und auch von den Betreibern der Netzwerke aus verschiedenen Gründen nicht erwünscht. Weitere Alternativen wären strenge Regeln der Netzbetreiber im Sinne einer Netiquette, was aber auch viele scheuen.
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