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Regierung: Unterschied zwischen den Versionen

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Fmrauch (Diskussion | Beiträge)
Die Seite wurde neu angelegt: „Die '''Regierung''' ist die Führung (Leitung) eines Staates. Sie besteht aus einer oder mehreren Personen, denen die Exekutive unterstellt ist. Die Re…“
 
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Die '''Regierung''' ist die Führung (Leitung) eines [[Staat]]es. Sie besteht aus einer oder mehreren Personen, denen die [[Exekutive]] unterstellt ist. Die Regierung vertritt den Staat auch gegenüber anderen Staaten, soweit dies nicht durch die [[Verfassung (Staat)|Verfassung]] eingeschränkt wird. In Staaten mit [[Gewaltenteilung]] (siehe auch [[Rechtsstaat]]) ist die Regierung in ihren Entscheidungen außerdem durch ein [[Parlament]] (z.B. Legislative) und ein oberstes Gericht ([[Judikative]]) eingeschränlt.
Die '''Regierung''' ist die Führung (Leitung) eines [[Staat]]es, eines Landes oder eines Gebietes. Sie besteht aus einer oder mehreren Personen, denen die [[Exekutive]] unterstellt ist. Die Regierung vertritt den Staat, das Land oder das Gebiet auch gegenüber anderen Staaten, Ländern oder Gebieten soweit dies nicht durch die [[Verfassung (Staat)|Verfassung]] eingeschränkt wird. In Staaten mit [[Gewaltenteilung]] (siehe auch [[Rechtsstaat]]) ist die Regierung in ihren Entscheidungen außerdem durch ein [[Parlament]] (z.B. [[Legislative]]) und ein oberstes Gericht ([[Judikative]]) eingeschränkt.


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Version vom 19. Februar 2017, 22:16 Uhr

Die Regierung ist die Führung (Leitung) eines Staates, eines Landes oder eines Gebietes. Sie besteht aus einer oder mehreren Personen, denen die Exekutive unterstellt ist. Die Regierung vertritt den Staat, das Land oder das Gebiet auch gegenüber anderen Staaten, Ländern oder Gebieten soweit dies nicht durch die Verfassung eingeschränkt wird. In Staaten mit Gewaltenteilung (siehe auch Rechtsstaat) ist die Regierung in ihren Entscheidungen außerdem durch ein Parlament (z.B. Legislative) und ein oberstes Gericht (Judikative) eingeschränkt.

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