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IGB: Unterschied zwischen den Versionen
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Der Verein ist nicht in Verbundstrukturen eingegliedert und strikt neutral. Damit ist bei allen Referenten, Beratern, Gutachtern und Juristen die Gefahr einseitiger Denkweisen, sei es in Wort oder Schrift, nicht gegeben. | Der Verein ist nicht in Verbundstrukturen eingegliedert und strikt neutral. Damit ist bei allen Referenten, Beratern, Gutachtern und Juristen die Gefahr einseitiger Denkweisen, sei es in Wort oder Schrift, nicht gegeben. | ||
''Organe'': Präsidium (Präsident: BD a.D. Rudolf Klein Heßling), Vorstand (Vors. Institutsdirektor Hartmut Glenk), Beirat (Vorsitzender: RA Prof. Dr. Heinz Gussen). | |||
Das ''IGB'' finanziert sich aus Mitgliedsbeiträgen und Spendenaufkommen sowie den Erlösen der Nebenbetriebe. Weitere Unterstützung leistet der "Verein zur Förderung des Instituts für Genossenschaftswesen und Bankwirtschaft e.V." mit Sitz in Siegen. Soweit Aufgaben nicht gemeinnützigen Zwecken zuzuordnen sind, werden sie innerhalb des Instituts von den angeschlossenen '''Gutachter-, Anwalts- und Prüferkanzleien''' bearbeitet. | Organmitglieder sind '''Rechts- und Wirtschaftswissenschaftler''', die zugleich als Referenten in namhaften Institutionen (Deutsches Anwaltsinstitut), Dozenten an Hochschulen (Humboldt-Universität Berlin, Universität Bielefeld) sowie als Publizisten renommierter Verlagshäuser (C.H. Beck, Deutscher Anwaltverlag)und Fachredaktionen (NJW, ZAP, ZfgK) tätig sind.Beispielhaft dafür steht das Schriftenverzeichnis des IGB-Direktors [[Hartmut Glenk]]. | ||
Das '''IGB''' finanziert sich aus Mitgliedsbeiträgen und Spendenaufkommen sowie den Erlösen der Nebenbetriebe. Weitere Unterstützung leistet der "Verein zur Förderung des Instituts für Genossenschaftswesen und Bankwirtschaft e.V." mit Sitz in Siegen. Soweit Aufgaben nicht gemeinnützigen Zwecken zuzuordnen sind, werden sie innerhalb des Instituts von den angeschlossenen '''Gutachter-, Anwalts- und Prüferkanzleien''' bearbeitet. | |||
Mitglieder und fördernde Mitglieder können natürliche und juristische Person werden, die sich für die Zwecke und Zielsetzung des Instituts interessieren und hieran mitwirken möchten. | Mitglieder und fördernde Mitglieder können natürliche und juristische Person werden, die sich für die Zwecke und Zielsetzung des Instituts interessieren und hieran mitwirken möchten. | ||
Nähere Informationen sind über die Homepage des IGB: [www.bankinstitut-igb.de] abrufbar. | Nähere Informationen sind über die ''Homepage des IGB'': [www.bankinstitut-igb.de] abrufbar. | ||
Version vom 29. August 2016, 13:28 Uhr
Institut für Genossenschaftswesen und Bankwirtschaft (IGB)
Das Institut ist eine unabhängige Forschungs- und Beratungseinrichtung, insbesondere für die mittelständische Wirtschaft im gesamten deutschsprachigen Raum, in der Organisationsform des Vereins. Tätigkeitsfelder des Instituts sind Genossenschaften aller Wirtschaftszweige, insbesondere Genossenschaftsbanken, aber auch der komplette Sparkassensektor.
Das IGB besteht - mit Vorgängereinrichtungen - seit 1996 mit Sitz in Siegen und Berlin. Das Institut ist bundesweit dezentral organisiert; nach Umstrukturierung befindet sich in die Siegen noch die Koordinationsstelle. Das Institut widmet sich der Gründung, Finanzierung und Prüfungsberatung von Genossenschaften und mittelständischen Vorhaben - aktuell auch der Realisierung von Bürgerprojekten.
Außerdem steht das IGB kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit einer breiten Leistungspalette beratend zur Seite.
In den letzten Jahren ist die juristische Beratung, Begutachtung und Vertretung von Banken, Bankorganen sowie (ehem.) Vorständen und Aufsichtsräten, aber auch von Bankkunden in den Fokus gerückt. Dazu verfügt das IGB über einen Rechtsausschuss mit fachkompetenten, erfahrenen Vertragsanwälten, die - je nach Fallgestaltung - mit den Gutachtern des Instituts in einem Team zusammenarbeiten.
Der Verein ist nicht in Verbundstrukturen eingegliedert und strikt neutral. Damit ist bei allen Referenten, Beratern, Gutachtern und Juristen die Gefahr einseitiger Denkweisen, sei es in Wort oder Schrift, nicht gegeben.
Organe: Präsidium (Präsident: BD a.D. Rudolf Klein Heßling), Vorstand (Vors. Institutsdirektor Hartmut Glenk), Beirat (Vorsitzender: RA Prof. Dr. Heinz Gussen).
Organmitglieder sind Rechts- und Wirtschaftswissenschaftler, die zugleich als Referenten in namhaften Institutionen (Deutsches Anwaltsinstitut), Dozenten an Hochschulen (Humboldt-Universität Berlin, Universität Bielefeld) sowie als Publizisten renommierter Verlagshäuser (C.H. Beck, Deutscher Anwaltverlag)und Fachredaktionen (NJW, ZAP, ZfgK) tätig sind.Beispielhaft dafür steht das Schriftenverzeichnis des IGB-Direktors Hartmut Glenk.
Das IGB finanziert sich aus Mitgliedsbeiträgen und Spendenaufkommen sowie den Erlösen der Nebenbetriebe. Weitere Unterstützung leistet der "Verein zur Förderung des Instituts für Genossenschaftswesen und Bankwirtschaft e.V." mit Sitz in Siegen. Soweit Aufgaben nicht gemeinnützigen Zwecken zuzuordnen sind, werden sie innerhalb des Instituts von den angeschlossenen Gutachter-, Anwalts- und Prüferkanzleien bearbeitet.
Mitglieder und fördernde Mitglieder können natürliche und juristische Person werden, die sich für die Zwecke und Zielsetzung des Instituts interessieren und hieran mitwirken möchten.
Nähere Informationen sind über die Homepage des IGB: [www.bankinstitut-igb.de] abrufbar.