PlusPedia wird derzeit technisch modernisiert. Aktuell laufen Wartungsarbeiten. Für etwaige Unannehmlichkeiten bitten wir um Entschuldigung; es sind aber alle Artikel zugänglich und Sie können PlusPedia genauso nutzen wie immer.

Neue User bitte dringend diese Hinweise lesen:

Anmeldung - E-Mail-Adresse Neue Benutzer benötigen ab sofort eine gültige Email-Adresse. Wenn keine Email ankommt, meldet Euch bitte unter NewU25@PlusPedia.de.

Hinweis zur Passwortsicherheit:
Bitte nutzen Sie Ihr PlusPedia-Passwort nur bei PlusPedia.
Wenn Sie Ihr PlusPedia-Passwort andernorts nutzen, ändern Sie es bitte DORT bis unsere Modernisierung abgeschlossen ist.
Überall wo es sensibel, sollte man generell immer unterschiedliche Passworte verwenden! Das gilt hier und im gesamten Internet.
Aus Gründen der Sicherheit (PlusPedia hatte bis 24.07.2025 kein SSL | https://)

Bei PlusPedia sind Sie sicher: – Wir verarbeiten keine personenbezogenen Daten, erlauben umfassend anonyme Mitarbeit und erfüllen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vollumfänglich. Es haftet der Vorsitzende des Trägervereins.

PlusPedia blüht wieder auf als freundliches deutsches Lexikon.
Wir haben auf die neue Version 1.43.3 aktualisiert.
Wir haben SSL aktiviert.
Hier geht es zu den aktuellen Aktuelle Ereignissen

Bundesland: Unterschied zwischen den Versionen

Aus PlusPedia
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Die Seite wurde neu angelegt: „Unter '''Bundesland''' versteht man in Deutschland jene 16 Staaten, welche die ''deutsche Föderation'' bilden. Diese wird im Falle Deutschlands "Bundesstaat" …“
 
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:
Unter '''Bundesland''' versteht man in Deutschland jene 16 Staaten, welche die ''deutsche Föderation'' bilden. Diese wird im Falle Deutschlands "Bundesstaat" genannt. Der offizielle Name ''Bundesrepublik Deutschland'' bedeutet staatsrechtlich daher de facto "Föderative Republik der sechzehn deutschen Bundesstaaten". Die deutschen Bundesländer sind teilsouveräne Gliedstaaten. Das bedeutet, es sind echte Staaten, keine Provinzen, die einen Teil ihrer Souveränität an den Bund (die Föderation) abgegeben haben, einen Teil ihrer Angelegenheiten untereinander kooperativ lösen und einen weiteren Teil ihrer Belange selbst gesetzgeberisch bestimmen und ausgestalten.<ref>BVerfGE 1, 14 (34), BVerfGE 34, 9 (19 f.), BVerfGE 36, 342 (360 ff.), BVerfGE 60, 175 (207 ff.)</ref> Erst 1871 schlossen sich die souveränen deutschsprachigen Staaten (außer [[Luxemburg]], [[Österreich]] und [[Liechtenstein]]) zu einem föderativen Bundesstaat zusammen. Nur währen der nationalsozialistischen Diktatur von 1933 bis 1945 sowie in der so genannten "[[DDR]]" wurden die deutschen Bundesländer entmachtet bzw. zerschlagen. Historisch haben die deutschen Bundesländer also eine längere und tiefere Tradition als ser deutsche Bundesstaat.<ref>Herdegen, Staatsrecht, § 8 Rn 30</ref>
Unter '''Bundesland''' versteht man in Deutschland jene 16 Staaten, welche die ''deutsche Föderation'' bilden. Letztere wird im Falle Deutschlands "Bundesstaat" genannt. Der offizielle Name ''Bundesrepublik Deutschland'' bedeutet staatsrechtlich daher de facto "Föderative Republik der sechzehn deutschen Bundesstaaten". Die deutschen Bundesländer sind teilsouveräne Gliedstaaten. Das bedeutet, es sind echte Staaten, keine Provinzen, die einen Teil ihrer Souveränität an den Bund (die Föderation) abgegeben haben, einen Teil ihrer Angelegenheiten untereinander kooperativ lösen und einen weiteren Teil ihrer Belange selbst gesetzgeberisch bestimmen und ausgestalten.<ref>BVerfGE 1, 14 (34), BVerfGE 34, 9 (19 f.), BVerfGE 36, 342 (360 ff.), BVerfGE 60, 175 (207 ff.)</ref> Erst 1871 schlossen sich die souveränen deutschsprachigen Staaten (außer [[Luxemburg]], [[Österreich]] und [[Liechtenstein]]) zu einem föderativen Bundesstaat zusammen. Nur währen der nationalsozialistischen Diktatur von 1933 bis 1945 sowie in der so genannten "[[DDR]]" wurden die deutschen Bundesländer entmachtet bzw. zerschlagen. Historisch haben die deutschen Bundesländer also eine längere und tiefere Tradition als ser deutsche Bundesstaat.<ref>Herdegen, Staatsrecht, § 8 Rn 30</ref>


==Quellen==
==Quellen==

Version vom 27. Juni 2016, 18:59 Uhr

Unter Bundesland versteht man in Deutschland jene 16 Staaten, welche die deutsche Föderation bilden. Letztere wird im Falle Deutschlands "Bundesstaat" genannt. Der offizielle Name Bundesrepublik Deutschland bedeutet staatsrechtlich daher de facto "Föderative Republik der sechzehn deutschen Bundesstaaten". Die deutschen Bundesländer sind teilsouveräne Gliedstaaten. Das bedeutet, es sind echte Staaten, keine Provinzen, die einen Teil ihrer Souveränität an den Bund (die Föderation) abgegeben haben, einen Teil ihrer Angelegenheiten untereinander kooperativ lösen und einen weiteren Teil ihrer Belange selbst gesetzgeberisch bestimmen und ausgestalten.[1] Erst 1871 schlossen sich die souveränen deutschsprachigen Staaten (außer Luxemburg, Österreich und Liechtenstein) zu einem föderativen Bundesstaat zusammen. Nur währen der nationalsozialistischen Diktatur von 1933 bis 1945 sowie in der so genannten "DDR" wurden die deutschen Bundesländer entmachtet bzw. zerschlagen. Historisch haben die deutschen Bundesländer also eine längere und tiefere Tradition als ser deutsche Bundesstaat.[2]

Quellen

  1. BVerfGE 1, 14 (34), BVerfGE 34, 9 (19 f.), BVerfGE 36, 342 (360 ff.), BVerfGE 60, 175 (207 ff.)
  2. Herdegen, Staatsrecht, § 8 Rn 30