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Berufsverbot für rechtsextreme Schornsteinfeger: Unterschied zwischen den Versionen
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== Begründung == | == Begründung == |
Version vom 7. November 2012, 19:27 Uhr
In Sachsen-Anhalt wurde im Jahr 2012 ein rechtsextremer BezirksSchornsteinfeger mit einem Berufsverbot belegt. Weil er für die NPD im Kreistag sitzt, soll er nicht länger seiner Arbeit nachgehen dürfen.
Begründung
Der Landeswirtschaftsminister Reiner Haseloff begründete dies wie folgt:
- "Er hat als Schornsteinfeger vom Staat ein Monopol für seinen Beruf bekommen. Er kann sich überall Zugang verschaffen, kein Bürger kann sagen, ich lasse keinen Rechtsextremisten rein. Das darf nicht sein."
Grundsätzliche Betrachtung
Vom Standpunkt eines strammen Kampfes gegen Rechts mag dies begrüßenswert erscheinen. Allerdings muss man sich fragen, was es für Folgen hätte, wenn man jedem der nicht im politischen Mainstream der Mitte fährt die Berufsausübung untersagt. Dürfen dann Linksextremisten keine Krankenpfleger mehr werden weil man einem Kranken nicht zumuten kann sich von einem Kommunisten den Verband wechseln zu lassen? Dürfen Mitglieder von Scientology nicht mehr als Taxifahrer arbeiten, weil sich Fahrgäste dadurch gestört fühlen könnten? Soll man Islamisten untersagen bei der Müllabfuhr zu arbeiten, weil die Bürger Angst haben dass eine Bombe in ihrer Mülltonne landet? Haben Extremisten es überhaupt verdient eine Arbeit zu haben und/oder in Deutschland zu leben? Als Folge müsste man dann wohl an die 500.000 Menschen, die abwegigen Weltanschauungen anhängen entlassen und dauerhaft mit HartzIV versorgen. Oder sollte man einfach alle Personen die nicht dem Durchschnitt der Political Correctness entsprechen ausweisen? Sollte sich Deutschland eine Insel in der Südsee kaufen auf die man alle unliebsamen Personen abschieben kann? Diese Fragen beantwortet der Landeswirtschaftsminister Reiner Haseloff leider nicht.
Revision
Das Oberverwaltungsgericht in Magdeburg verwarf die Entscheidung. Eine rechtsextreme Einstellung sei bei einem Schornsteinfeger kein ausreichender Grund für ein Arbeitsverbot. In Deutschland gebe es keine gesetzliche Regelung, die Bezirksschornsteinfegermeister zur Verfassungstreue zwinge, auch nicht das Schornsteinfegergesetz von 1969.