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Schändung musikalischer Werke: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein weiteres grausiges Beispiel ...
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Eine ''Schändung musikalischer Werke'' kann auf vielfältige Weise geschehen.  
Eine ''Schändung musikalischer Werke'' kann auf vielfältige Weise geschehen.  


* Durch eine schwerwiegende, häufig unbewusst vorgenommene Verfälschung der musikalischen bzw. gefühlsmäßigen Aussage eines Musikstücks, die mitunter bis zum Gegenteil der Originalintention des Komponisten des Originalwerkes gehen kann. Hiervon auszunehmen sind Bearbeitungen, die verborgene Aspekte eines Werkes aufdecken oder dieses wirklich schöpferisch umgestalten, es in einen neuen musikalischen Kontext überführen, und somit fast schon fast als neue Eigenkompositionen betrachtet werden können.
* Durch eine schwerwiegende, mitunter auch unbewusst vorgenommene Verfälschung der musikalischen bzw. gefühlsmäßigen Aussage eines Musikstücks, die mitunter bis zum Gegenteil der Originalintention des Komponisten des Originalwerkes gehen kann. Hiervon auszunehmen sind Bearbeitungen, die verborgene Aspekte eines Werkes aufdecken oder dieses wirklich schöpferisch umgestalten, es in einen neuen musikalischen Kontext überführen, und somit fast schon fast als neue Eigenkompositionen betrachtet werden können.


== Einzelnachweise ==
== Einzelnachweise ==

Version vom 5. Dezember 2011, 15:50 Uhr

Als Schändung musikalischer Werke kann man etliche Interpretationen, Coverversionen, Um- bzw. Neuinstrumentierungen, Transkriptionen und sonstige Veränderungen an Originalkompositionen bezeichnen. Bei den schlimmsten dieser Schändungen möchte man mit Beethovens Worten aus dem 4. Satz seiner 9. Sinfonie laut klagen "Oh Freunde, nicht diese Töne! (...)", [1] oder wie der "Maestro" gleich lieber selber das Gehör einbüßen.

Merkmale

Eine Schändung musikalischer Werke kann auf vielfältige Weise geschehen.

  • Durch eine schwerwiegende, mitunter auch unbewusst vorgenommene Verfälschung der musikalischen bzw. gefühlsmäßigen Aussage eines Musikstücks, die mitunter bis zum Gegenteil der Originalintention des Komponisten des Originalwerkes gehen kann. Hiervon auszunehmen sind Bearbeitungen, die verborgene Aspekte eines Werkes aufdecken oder dieses wirklich schöpferisch umgestalten, es in einen neuen musikalischen Kontext überführen, und somit fast schon fast als neue Eigenkompositionen betrachtet werden können.

Einzelnachweise

  1. Nach der Partitur in Dieter Rexroth: Ludwig van Beethoven - 9. Sinfonie d-Moll op. 125 - Einführung und Analyse von Dieter Rexroth mit Partitur, Schott / Piper, Mainz / München, 2. Aufl., München, 1988, S. 346

Fallbeispiele

Coverversionen aus Jazz, Pop- und Rockmusik