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Umweltbeauftragter: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Eintragung der Wortmarke ''Umweltbeauftragter (VBU)'' beim Deutschen Patent- und Markenamt erfolgte am 22. Februar 2002 aufgrund eines Antrags vom [[Verband der Betriebsbeauftragten]] e.V. (VBU) mit Sitz in [[Essen]].<ref>https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/301685045/DE</ref> Daraufhin entstand zur Unterscheidung mit einem Zusatz die Bezeichnung '''Umweltbeauftragter (AGU)''' bei den Evangelischen Kirchen in Deutschland (AGU steht hier für ''Arbeitsgemeinschaft der Umweltbeauftragten''). Unabhängig davon ist die Bezeichnung ''Umweltbeauftragter'' allein nicht geschützt, da sie bereits spätestens seit 1990 allgemein in Gebrauch ist.
Die Eintragung der Wortmarke ''Umweltbeauftragter (VBU)'' beim Deutschen Patent- und Markenamt erfolgte am 22. Februar 2002 aufgrund eines Antrags vom [[Verband der Betriebsbeauftragten]] e.V. (VBU) mit Sitz in [[Essen]].<ref>https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/301685045/DE</ref> Daraufhin entstand zur Unterscheidung mit einem Zusatz die Bezeichnung '''Umweltbeauftragter (AGU)''' bei den Evangelischen Kirchen in Deutschland (AGU steht hier für ''Arbeitsgemeinschaft der Umweltbeauftragten''). Unabhängig davon ist die Bezeichnung ''Umweltbeauftragter'' allein nicht geschützt, da sie bereits spätestens seit 1990 allgemein in Gebrauch ist.
== Hintergrund ==
Es gibt in Deutschland den [[Immissionsschutzbeauftragter|Immissionsschutzbeauftragten]] gemäß {{§|53|bimschg|juris}} [[BImSchG]], dessen Qualifikation seit 1975 in der [[Verordnung über die Fachkunde und Zuverlässigkeit der Immissionsschutzbeauftragten]] seit 1975 beschrieben war und 1993 in die [[Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte]] übernommen wurde. Im Sinne eines integrierten Umweltschutzes, in den z.B. auch der [[Gewässerschutz]] aufgenommen wurde, ist seitdem der Begriff ''Umweltbeauftragter'' nicht nur in der [[Industrie]] allgemein gebräuchlich. Eine [[Zertifizierung]] erfolgte dann mit dem [[Öko-Audit]] (auch EMAS genannt) nur für die einzelnen Betriebe bzw. Standorte einer Organisation.


== Weblinks ==
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*[https://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:L%C3%B6schkandidaten/4._M%C3%A4rz_2007#Umweltschutzbeauftragter_(schnellgel%C3%B6scht) Löschdiskussion]
*[https://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:L%C3%B6schkandidaten/4._M%C3%A4rz_2007#Umweltschutzbeauftragter_(schnellgel%C3%B6scht) Löschdiskussion] zum Umweltschutzbeauftragten


[[Kategorie:Umweltbeauftragter| ]]
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Version vom 10. Dezember 2025, 19:32 Uhr

Die Aufgabe des Umweltbeauftragten - manchmal auch Umweltschutzbeauftragter genannt - ist die eigenverantwortliche Beratung, besonders in Entwicklung, Planung, Betreuung, Kontrolle und Prüfung auf allen Gebieten des Umweltschutzes in einem Betrieb oder einer Organisation. Dazu gehört auch die Aufgaben, die mit der Vorbereitung, Leistung, Ausführung, Überwachung und Abrechnung zusammenhängen, wobei sich die Tätigkeit auf alle oder einzelne dieser Aufgaben erstrecken kann.

Die Eintragung der Wortmarke Umweltbeauftragter (VBU) beim Deutschen Patent- und Markenamt erfolgte am 22. Februar 2002 aufgrund eines Antrags vom Verband der Betriebsbeauftragten e.V. (VBU) mit Sitz in Essen.[1] Daraufhin entstand zur Unterscheidung mit einem Zusatz die Bezeichnung Umweltbeauftragter (AGU) bei den Evangelischen Kirchen in Deutschland (AGU steht hier für Arbeitsgemeinschaft der Umweltbeauftragten). Unabhängig davon ist die Bezeichnung Umweltbeauftragter allein nicht geschützt, da sie bereits spätestens seit 1990 allgemein in Gebrauch ist.

Hintergrund

Es gibt in Deutschland den Immissionsschutzbeauftragten gemäß § 53 BImSchG, dessen Qualifikation seit 1975 in der Verordnung über die Fachkunde und Zuverlässigkeit der Immissionsschutzbeauftragten seit 1975 beschrieben war und 1993 in die Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte übernommen wurde. Im Sinne eines integrierten Umweltschutzes, in den z.B. auch der Gewässerschutz aufgenommen wurde, ist seitdem der Begriff Umweltbeauftragter nicht nur in der Industrie allgemein gebräuchlich. Eine Zertifizierung erfolgte dann mit dem Öko-Audit (auch EMAS genannt) nur für die einzelnen Betriebe bzw. Standorte einer Organisation.

Weblinks

Fehler beim Erstellen des Vorschaubildes: Datei fehlt Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

Andere Lexika

Wikipedia kennt dieses Lemma (Umweltbeauftragter) vermutlich nicht.

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