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Umweltbeauftragter: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Aufgabe des '''Umweltbeauftragten''' ist die eigenverantwortliche Beratung, besonders in Entwicklung, Planung, Betreuung, Kontrolle und Prüfung auf allen Gebieten des Umweltschutzes in einem [[Betrieb]] oder einer [[Organisation]]. Dazu gehört auch die Aufgaben, die mit der Vorbereitung, Leistung, Ausführung, Überwachung und Abrechnung zusammenhängen, wobei sich die Tätigkeit auf alle oder einzelne dieser Aufgaben erstrecken kann.
Die Aufgabe des '''Umweltbeauftragten''' - manchmal auch ''Umweltschutzbeauftragter'' genannt - ist die eigenverantwortliche Beratung, besonders in Entwicklung, Planung, Betreuung, Kontrolle und Prüfung auf allen Gebieten des Umweltschutzes in einem [[Betrieb]] oder einer [[Organisation]]. Dazu gehört auch die Aufgaben, die mit der Vorbereitung, Leistung, Ausführung, Überwachung und Abrechnung zusammenhängen, wobei sich die Tätigkeit auf alle oder einzelne dieser Aufgaben erstrecken kann.


Der Antrag auf Eintragung der Wortmarke "Umweltbeauftragter" beim Deutsche Patentamt erfolgte am 22. Februar 2002 durch den [[Verband der Betriebsbeauftragten]] e.V. (VBU) mit Sitz in [[Essen]]. Daraufhin entstand zur Unterscheidung mit einem Zusatz die Bezeichnung '''Umweltbeauftragter (AGU)''' bei den Evangelischen Kirchen in Deutschland (AGU steht hier für ''Arbeitsgemeinschaft der Umweltbeauftragten'').
Der Antrag auf Eintragung der Wortmarke "Umweltbeauftragter" beim Deutsche Patentamt erfolgte am 22. Februar 2002 durch den [[Verband der Betriebsbeauftragten]] e.V. (VBU) mit Sitz in [[Essen]]. Daraufhin entstand zur Unterscheidung mit einem Zusatz die Bezeichnung '''Umweltbeauftragter (AGU)''' bei den Evangelischen Kirchen in Deutschland (AGU steht hier für ''Arbeitsgemeinschaft der Umweltbeauftragten'').

Version vom 10. Dezember 2025, 19:00 Uhr

Die Aufgabe des Umweltbeauftragten - manchmal auch Umweltschutzbeauftragter genannt - ist die eigenverantwortliche Beratung, besonders in Entwicklung, Planung, Betreuung, Kontrolle und Prüfung auf allen Gebieten des Umweltschutzes in einem Betrieb oder einer Organisation. Dazu gehört auch die Aufgaben, die mit der Vorbereitung, Leistung, Ausführung, Überwachung und Abrechnung zusammenhängen, wobei sich die Tätigkeit auf alle oder einzelne dieser Aufgaben erstrecken kann.

Der Antrag auf Eintragung der Wortmarke "Umweltbeauftragter" beim Deutsche Patentamt erfolgte am 22. Februar 2002 durch den Verband der Betriebsbeauftragten e.V. (VBU) mit Sitz in Essen. Daraufhin entstand zur Unterscheidung mit einem Zusatz die Bezeichnung Umweltbeauftragter (AGU) bei den Evangelischen Kirchen in Deutschland (AGU steht hier für Arbeitsgemeinschaft der Umweltbeauftragten).

Weblinks

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Andere Lexika

Wikipedia kennt dieses Lemma (Umweltbeauftragter) vermutlich nicht.

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