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Wechselmodell: Unterschied zwischen den Versionen

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Als '''Wechselmodell''', '''Pendelmodell''' oder '''Paritätische Doppelresidenz''' werden Regelungen zur [[Kinderbetreuung|Betreuung]] gemeinsamer [[Kinder]] bezeichnet, wenn diese nach einer Trennung ihrer [[Eltern]] in beiden [[Privathaushalt|Haushalten]] maßgeblich wohnen. Traditionell lebt das Kind bei einem Elternteil. In [[Deutschland]] regelt der {{§|1626a|bgb|juris}} BGB zunächst nur das [[Sorgerecht]].  
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Als '''Wechselmodell''', '''Pendelmodell''' oder '''Paritätische Doppelresidenz''' werden Regelungen zur [[Kinderbetreuung|Betreuung]] gemeinsamer [[Kinder]] bezeichnet, wenn diese nach einer Trennung ihrer [[Eltern]] in beiden [[Privathaushalt|Haushalten]] abwechselnd wohnen. Traditionell lebt das Kind zunächst bei einem Elternteil. In [[Deutschland]] regelt der {{§|1626a|bgb|juris}} BGB zunächst nur das [[Sorgerecht]].
 
{{Rechtshinweis}}


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[[Kategorie:Familienrecht]]
[[Kategorie:Familienrecht]]

Version vom 3. September 2025, 13:43 Uhr

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Als Wechselmodell, Pendelmodell oder Paritätische Doppelresidenz werden Regelungen zur Betreuung gemeinsamer Kinder bezeichnet, wenn diese nach einer Trennung ihrer Eltern in beiden Haushalten abwechselnd wohnen. Traditionell lebt das Kind zunächst bei einem Elternteil. In Deutschland regelt der § 1626a BGB zunächst nur das Sorgerecht.

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