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Patent: Unterschied zwischen den Versionen

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[[Kategorie:Patentrecht]]
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Aktuelle Version vom 12. August 2025, 10:28 Uhr

Ein Patent ist ein gewerbliches Schutzrecht für eine Erfindung. Der Inhaber des Patents ist berechtigt, anderen die Nutzung der Erfindung zu untersagen oder eine Lizenz zu vergeben. Das Schutzrecht wird auf Zeit gewährt. In Deutschland gilt gemäß § 16 Patentgesetz eine Schutzfrist von 20 Jahren. Das Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums, kurz TRIPS-Abkommen,[1] regelt im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) das internationale Patentrecht. Der Vertrag über die Internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens (kurz PCT)[2] ermöglicht es seit 1970 durch Einreichen einer einzigen Patentanmeldung für alle Vertragsstaaten des PCT ein Patent zu beantragen. Das weitere Verfahren zur nationalen Umsetzung dauert in der Regel 30 Monate.[3]

Der Patenteigner hat das Recht, eine Nachahmung und Nutzung seiner geschützten Erfindung für einen bestimmten Zeitraum zu verhindern. Dadurch kann er einen Preis aushandeln, die Forschungs- und Entwicklungskosten der Erfindung erstattet bekommen sowie darüber hinaus auch einen Gewinn erhalten.[4]

Andere Lexika




Einzelnachweise

  1. englische Abkürzung für Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights
  2. Abkürzung für das englische Patent Cooperation Treaty
  3. https://de.wikipedia.org/wiki/Vertrag_%C3%BCber_die_Internationale_Zusammenarbeit_auf_dem_Gebiet_des_Patentwesens
  4. E.Gold, M. Herder, M. Trommetter: The Role of Biotechnology Intellectual Property Rights in the Bioeconomy of 2030. OECD International Futures Programme. 2007 (PDF; 180 kB)