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Kirchenasyl: Unterschied zwischen den Versionen
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'''Kirchenasyl''' ist eine Form des [[Asyl]]s, das traditionell bei unmittelbarer Verfolgung oder Gefahr gewährt wird. Der Ursprung ist im „Heiligtumsasyl“ zu sehen, das Eingang in nahezu alle Kulturen gefunden hat. Das religiöse Begriffsverständnis ist nach Ansicht einiger Autoren auch Ursprung für den heutigen [[Asyl]]begriff.<ref>Dieter Hesselberg: ''Das Grundgesetz'', Kommentar zum Grundgesetz, 10. Auflage, Hermann Luchterhand Verlag, Bonn 1996, Seite 155</ref> [[Jurist]]isch ist es jedoch umstritten. | '''Kirchenasyl''' ist eine Form des [[Asyl]]s, das traditionell bei unmittelbarer Verfolgung oder Gefahr gewährt wird. Der Ursprung ist im „Heiligtumsasyl“ zu sehen, das Eingang in nahezu alle Kulturen gefunden hat. So traten die Bischöfe gegenüber staatlichen Stellen für zu Unrecht Verfolgte oder für Verurteilte ein, um deren [[Begnadigung]] zu erwirken. Das religiöse Begriffsverständnis ist nach Ansicht einiger Autoren auch Ursprung für den heutigen [[Asyl]]begriff.<ref>Dieter Hesselberg: ''Das Grundgesetz'', Kommentar zum Grundgesetz, 10. Auflage, Hermann Luchterhand Verlag, Bonn 1996, Seite 155</ref> [[Jurist]]isch ist es jedoch umstritten. | ||
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Version vom 29. Juni 2024, 13:36 Uhr
Kirchenasyl ist eine Form des Asyls, das traditionell bei unmittelbarer Verfolgung oder Gefahr gewährt wird. Der Ursprung ist im „Heiligtumsasyl“ zu sehen, das Eingang in nahezu alle Kulturen gefunden hat. So traten die Bischöfe gegenüber staatlichen Stellen für zu Unrecht Verfolgte oder für Verurteilte ein, um deren Begnadigung zu erwirken. Das religiöse Begriffsverständnis ist nach Ansicht einiger Autoren auch Ursprung für den heutigen Asylbegriff.[1] Juristisch ist es jedoch umstritten.
Andere Lexika
Einzelnachweise
- ↑ Dieter Hesselberg: Das Grundgesetz, Kommentar zum Grundgesetz, 10. Auflage, Hermann Luchterhand Verlag, Bonn 1996, Seite 155
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