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Vertrag: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein '''Vertrag''' ist die gegenseitige [[Willensäußerung]] zweier oder mehrerer [[Person]]en (auch [[juristische Person]]en), eine Vereinbarung abzuschließen. Der Vertrag gilt in vielen Fällen auch bei nur mündlicher [[Willensäußerung]] als zustande gekommen, also beispielsweise beim Kauf eines Schokoriegels am Kiosk. Zur späteren rechtskräftigen Durchsetzung vor [[Gericht]] bedarf es jedoch meist der beweiskräftigen schriftlichen Form mit [[Unterschrift]]. Gewisse Chancen, einen mündlichen Vertrag gerichtlich durchzusetzen, bestehen allenfalls einzig durch Beibringung von [[Zeuge]]n des Vertragsabschlusses.
Ein '''Vertrag''' ist die gegenseitige [[Willensäußerung]] zweier oder mehrerer [[Person]]en (auch [[juristische Person]]en), eine Vereinbarung abzuschließen. Der Vertrag gilt in vielen Fällen auch bei nur mündlicher [[Willensäußerung]] als zustande gekommen, also beispielsweise beim Kauf eines Schokoriegels am Kiosk. Zur späteren rechtskräftigen Durchsetzung vor [[Gericht]] bedarf es jedoch meist der beweiskräftigen schriftlichen Form mit [[Unterschrift]]. Für bestimmte [[Rechtsform]]en ist ein [[schriftlicher Vertrag]] vorgeschrieben. Gewisse Chancen, einen mündlichen Vertrag gerichtlich durchzusetzen, bestehen allenfalls einzig durch Beibringung von [[Zeuge]]n des Vertragsabschlusses.


Einige bekannte Formen des Vertrages:
Einige bekannte Formen des Vertrages:


* [[Arbeitsvertrag]]  
* [[Arbeitsvertrag]]  
* [[Gesellschaftsvertrag]]
* [[Mietvertrag]]
* [[Mietvertrag]]
* [[Kaufvertrag]]
* [[Kaufvertrag]]
* [[Tarifvertrag]]
* [[Tarifvertrag]]
* [[Werkvertrag]]
* [[Werkvertrag]]


{{Rechtshinweis}}
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Aktuelle Version vom 8. April 2024, 10:16 Uhr

Ein Vertrag ist die gegenseitige Willensäußerung zweier oder mehrerer Personen (auch juristische Personen), eine Vereinbarung abzuschließen. Der Vertrag gilt in vielen Fällen auch bei nur mündlicher Willensäußerung als zustande gekommen, also beispielsweise beim Kauf eines Schokoriegels am Kiosk. Zur späteren rechtskräftigen Durchsetzung vor Gericht bedarf es jedoch meist der beweiskräftigen schriftlichen Form mit Unterschrift. Für bestimmte Rechtsformen ist ein schriftlicher Vertrag vorgeschrieben. Gewisse Chancen, einen mündlichen Vertrag gerichtlich durchzusetzen, bestehen allenfalls einzig durch Beibringung von Zeugen des Vertragsabschlusses.

Einige bekannte Formen des Vertrages:

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