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Spitzensteuersatz: Unterschied zwischen den Versionen

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== Geschichte ==
== Geschichte ==
Im Kontrollratsgesetz Nr. 3 vom 20. Oktober 1945<ref name="krg_3">''Kontrollratsgesetz Nr.3'', Quelle: http://www.verfassungen.de/de/de45-49/kr-gesetz3.htm</ref> sowie dem Kontrollratsgesetz Nr. 12 vom 11. Februar 1946 wurden durch die alliierten Besatzungsmächte starke Anhebungen der Steuertarife verfügt, bis hin zu einem Spitzensteuersatz von 95 %. Durch die folgende Währungsreform und mehrere Steuergesetze wurden diese wieder gesenkt bzw. kompensiert.<ref name="albers"> Willi Albers: [http://docplayer.org/8061740-Die-belastung-durch-die-deutsche-einkommensteuer-im-verhaeltnis-zum-ausland.html Die Belastung durch die deutsche Einkommensteuer im Verhältnis zum Ausland]</ref> In den Jahren 1958–1964 lag der Spitzensteuersatz nur noch bei 53 %.
Im Kontrollratsgesetz Nr. 3 vom 20. Oktober 1945<ref name="krg_3">''Kontrollratsgesetz Nr.3'', Quelle: http://www.verfassungen.de/de/de45-49/kr-gesetz3.htm</ref> sowie dem Kontrollratsgesetz Nr. 12 vom 11. Februar 1946 wurden durch die alliierten Besatzungsmächte starke Anhebungen der Steuertarife bis hin zu einem Spitzensteuersatz von 95 % verfügt. Durch die folgende Währungsreform und mehrere Steuergesetze wurden diese wieder gesenkt bzw. kompensiert.<ref name="albers"> Willi Albers: [http://docplayer.org/8061740-Die-belastung-durch-die-deutsche-einkommensteuer-im-verhaeltnis-zum-ausland.html Die Belastung durch die deutsche Einkommensteuer im Verhältnis zum Ausland]</ref> In den Jahren 1958–1964 lag der Spitzensteuersatz nur noch bei 53 %.


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Version vom 8. April 2024, 08:49 Uhr

Der Begriff Spitzensteuersatz bezieht sich meist auf die Einkommensteuer. Der Prozentsatz bleibt in der Regel für höhere Einkommen konstant. Er lag in Frankreich 2017 bei 57% und in der Bundesrepublik Deutschland bei 45%.

Geschichte

Im Kontrollratsgesetz Nr. 3 vom 20. Oktober 1945[1] sowie dem Kontrollratsgesetz Nr. 12 vom 11. Februar 1946 wurden durch die alliierten Besatzungsmächte starke Anhebungen der Steuertarife bis hin zu einem Spitzensteuersatz von 95 % verfügt. Durch die folgende Währungsreform und mehrere Steuergesetze wurden diese wieder gesenkt bzw. kompensiert.[2] In den Jahren 1958–1964 lag der Spitzensteuersatz nur noch bei 53 %.

Andere Lexika

Wikipedia kennt dieses Lemma (Spitzensteuersatz) vermutlich nicht.

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Einzelnachweise