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Zugangserschwerungsgesetz: Unterschied zwischen den Versionen

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Das Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen ('''Zugangserschwerungsgesetz''' – '''ZugErschwG''') soll den Zugang zu Webseiten mit Darstellungen Pornografischer Handlungen im World Wide Web erschweren. Eine Strafverfolgung allein wegen des Aufrufs einer gesperrten Webseite bzw. Domain ist nach § 5 ZugErschwG untersagt.
Das Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen ('''Zugangserschwerungsgesetz''' – '''ZugErschwG''') soll den Zugang zu Webseiten mit Darstellungen Pornografischer Handlungen im World Wide Web erschweren. Eine Strafverfolgung allein wegen des Aufrufs einer gesperrten Webseite bzw. Domain ist nach § 5 ZugErschwG untersagt.


== Weblinks ==
* [http://www.zugerschwg.com/ ZugErschwG Text]
* [http://www.buzer.de/gesetz/9194/index.htm Text des Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen mit dem Zugangserschwerungsgesetz als Artikel 1 (html)]
* [http://www2.bgbl.de/Xaver/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&bk=Bundesanzeiger_BGBl&start=//*%5B@attr_id=%27bgbl110s0078.pdf%27%5D Text des Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen (BGBl. I 2010 S. 78) (pdf)]
* [http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2009/0604-09.pdf Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages, Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen, Drucksache 604/09 des Bundesrates (PDF)] (254 kB)
* [http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/128/1612850.pdf Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD, Drucksache 16/12850 des Deutschen Bundestages (PDF)] (144 kB)
* [http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/134/1613411.pdf Drucksache 16/13411 des Deutschen Bundestages (PDF)] mit der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie (In dieser Form ist das Gesetz unter geänderter Gesetzesbezeichnung vom Bundestag beschlossen worden.; 130 kB)
* Jan Spoenle: [http://www.anwaltzertifikat.de/jportal/azo/navigation/Rechtsgebiete/IT-Recht.jsp?id=jazo-AZOIT00006609 ''Netzsperren und Stolperfallen''].  Auf anwaltzertifikat.de, 21. August 2009.
* [[Verein zur Förderung eines Deutschen Forschungsnetzes|DFN]]: [http://www.burks.de/dfn_wirtz.pdf Folien der DFN-Betriebstagung zum Zugangserschwerungsgesetz – Die technische Umsetzung (PDF)] (221 kB)


== Weblinks ==
*[http://www.zugerschwg.com/ ZugErschwG Text]


[[Kategorie:Rechtsquelle (Deutschland)]]
[[Kategorie:Internetrecht]]
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[[Kategorie:Zensur]]
[[Kategorie:Zensur]]
[[Kategorie:Pornografie]]
[[Kategorie:Pornografie]]
[[Kategorie:Medien (Deutschland)]]
[[Kategorie:Politisches Instrument]]
== Init ==
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Version vom 29. Juli 2010, 15:04 Uhr

Das Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen (ZugangserschwerungsgesetzZugErschwG) soll den Zugang zu Webseiten mit Darstellungen Pornografischer Handlungen im World Wide Web erschweren. Eine Strafverfolgung allein wegen des Aufrufs einer gesperrten Webseite bzw. Domain ist nach § 5 ZugErschwG untersagt.

Weblinks

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