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Sozialamt: Unterschied zwischen den Versionen

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Gerhard Schröder sprach ja mal von "Sozialgedöns"!
 
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'''Sozialamt''' oder '''Sozialbehörde''' sind Bezeichnungen für eine [[Behörde]],<ref>siehe {{§|28|sgb_1|juris}} Abs.&nbsp;2 [[Erstes Buch Sozialgesetzbuch]] (SGB I)</ref> die für Aufgaben der [[Sozialhilfe]] zuständig ist.<ref>https://de.wikipedia.org/wiki/Sozialamt</ref> Der Begriff „Sozialamt“ wird in der Organisation der [[Kommunalverwaltung]] nur teilweise verwendet, so heißt es manchmal ''Amt für soziale Dienste'', „Fachbereich Soziales und Wohnen“ oder „Fachbereich Soziales und Integration“. Manche Aufgaben werden auch bestimmten Behörden zugeteilt wie dem [[Jobcenter]], einem „Amt für Wohnungswesen“ und einem  „Amt für Jugend und Familie“. Im deutschen [[Sozialgesetzbuch]] werden örtliche und überörtliche ''Sozialhilfeträger'' unterschieden. Die örtlichen Sozialhilfeträger sind bundeseinheitlich die kreisfreien Städte und Kreise, bzw. nach landesrechtlicher Regelung auch die zugehörigen Gemeinden oder Gemeindeverbände.<ref>https://de.wikipedia.org/wiki/Sozialamt_(Deutschland)</ref>
'''Sozialamt''' oder '''Sozialbehörde''' sind Bezeichnungen für eine [[Behörde]],<ref>siehe {{§|28|sgb_1|juris}} Abs.&nbsp;2 [[Erstes Buch Sozialgesetzbuch]] (SGB I)</ref> die für Aufgaben der [[Sozialhilfe]] zuständig ist.<ref>https://de.wikipedia.org/wiki/Sozialamt</ref> Der Begriff „Sozialamt“ wird in der Organisation der [[Kommunalverwaltung]] nur teilweise verwendet, so heißt es manchmal ''Amt für soziale Dienste'', „Fachbereich Soziales und Wohnen“ oder „Fachbereich Soziales und Integration“. Manche Aufgaben werden auch bestimmten Behörden zugeteilt wie dem [[Jobcenter]], einem „Amt für Wohnungswesen“ und einem  „Amt für Jugend und Familie“. Im deutschen [[Sozialgesetzbuch]] werden örtliche und überörtliche ''Sozialhilfeträger'' unterschieden. Die örtlichen Sozialhilfeträger sind bundeseinheitlich zunächst die [[Landkreis]]e und kreisfreien Städte, nach landesrechtlichen Regeln können es auch die zugehörigen Gemeinden oder Gemeindeverbände sein.<ref>https://de.wikipedia.org/wiki/Sozialamt_(Deutschland)</ref> Aufgrund der für viele Bürger unklaren Zuständigkeiten und zeitweise auftretenden Überlastungen der Mitarbeiter in de Behörden ergibt sich immer wieder die Notwendigkeit einer Neuorganisation. Mit der ''Agenda 2010'' unter Bundeskanzler [[Gerhard Schröder]] (SPD) kam es in Deutschland zu weitreichenden Umstrukturierungen, eine Verbesserung hat sich jedoch dadurch nicht ergeben.
Mit der ''Agenda 2010'' unter [[Gerhard Schröder]] kam es zu weitreichenden Umstrukturierungen im Sozialwesen.


== Einzelnachweise ==
== Einzelnachweise ==

Aktuelle Version vom 4. März 2024, 18:47 Uhr

Sozialamt oder Sozialbehörde sind Bezeichnungen für eine Behörde,[1] die für Aufgaben der Sozialhilfe zuständig ist.[2] Der Begriff „Sozialamt“ wird in der Organisation der Kommunalverwaltung nur teilweise verwendet, so heißt es manchmal Amt für soziale Dienste, „Fachbereich Soziales und Wohnen“ oder „Fachbereich Soziales und Integration“. Manche Aufgaben werden auch bestimmten Behörden zugeteilt wie dem Jobcenter, einem „Amt für Wohnungswesen“ und einem „Amt für Jugend und Familie“. Im deutschen Sozialgesetzbuch werden örtliche und überörtliche Sozialhilfeträger unterschieden. Die örtlichen Sozialhilfeträger sind bundeseinheitlich zunächst die Landkreise und kreisfreien Städte, nach landesrechtlichen Regeln können es auch die zugehörigen Gemeinden oder Gemeindeverbände sein.[3] Aufgrund der für viele Bürger unklaren Zuständigkeiten und zeitweise auftretenden Überlastungen der Mitarbeiter in de Behörden ergibt sich immer wieder die Notwendigkeit einer Neuorganisation. Mit der Agenda 2010 unter Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) kam es in Deutschland zu weitreichenden Umstrukturierungen, eine Verbesserung hat sich jedoch dadurch nicht ergeben.

Einzelnachweise