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Attentat: Unterschied zwischen den Versionen
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Ein '''Attentat''' ([[latein]]isch: attentatum „versuchtes Verbrechen“) ist eine bewusste und gezielte Schädigung einer Person oder einer Sache aus ideologischen und politischen Motiven in Form eines Anschlages. Im Unterschied zu einem [[Terroranschlag]] wird der Begriff ''Attentat'' meist auf eine bestimmte, zum Beispiel [[Politiker|politische Person]] bezogen. Beispiele sind das [[Attentat auf John F. Kennedy]] und das [[Münchner Olympia-Attentat]]. | Ein '''Attentat''' ([[latein]]isch: attentatum „versuchtes Verbrechen“) ist eine bewusste und gezielte Schädigung einer Person oder einer Sache aus ideologischen und politischen Motiven in Form eines Anschlages. Im Unterschied zu einem [[Terroranschlag]] wird der Begriff ''Attentat'' meist auf eine bestimmte, zum Beispiel [[Politiker|politische Person]] bezogen. Beispiele sind das [[Attentat auf John F. Kennedy]] und das [[Münchner Olympia-Attentat]]. Im [[Strafrecht]] wird ein Attentat zunächst nach den Folgen bewertet, also als [[Mord]], [[Mordversuch]] oder [[Körperverletzung]] eingestuft. | ||
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Version vom 5. Juni 2024, 12:35 Uhr
Ein Attentat (lateinisch: attentatum „versuchtes Verbrechen“) ist eine bewusste und gezielte Schädigung einer Person oder einer Sache aus ideologischen und politischen Motiven in Form eines Anschlages. Im Unterschied zu einem Terroranschlag wird der Begriff Attentat meist auf eine bestimmte, zum Beispiel politische Person bezogen. Beispiele sind das Attentat auf John F. Kennedy und das Münchner Olympia-Attentat. Im Strafrecht wird ein Attentat zunächst nach den Folgen bewertet, also als Mord, Mordversuch oder Körperverletzung eingestuft.
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