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Betriebsverfassung: Unterschied zwischen den Versionen

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Fmrauch (Diskussion | Beiträge)
auch hier der Hinweis
Zebrawilderer (Diskussion | Beiträge)
'Was für ein unglaublicher Unfug. Seit wann gibt es in jedem Unternehmen Betriebsräte oder Tarifverträge, die nach Ansicht mancher Gewerkschaftsvertreter gelten oder auch nicht. Kategorie der WP wieder eingesetzt
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Als '''Betriebsverfassung''' wird die grundlegende Ordnung der Zusammenarbeit von [[Arbeitgeber]] und dem von den [[Arbeitnehmer]]n gewählten [[Betriebsrat]] als Interessenvertretung. Rechtliche Grundlage ist in Deutschland das [[Betriebsverfassungsgesetz]] (BetrVG). Entgegen einer manchmal von Gewerkschaftsvertretern geäußerten Auffassung ist die Vertretung nicht auf die [[Beschäftigter|Beschäftigten]] gemäß dem jeweiligen [[Tarifvertrag]] beschränkt.
'''Betriebsverfassung''' ist die grundlegende Ordnung der Zusammenarbeit von [[Arbeitgeber]] und der von den [[Arbeitnehmer]]n gewählten [[betrieb]]lichen Interessenvertretung. Ihre Grundlage ist in Deutschland das '''Betriebsverfassungsgesetz''' ('''BetrVG'''). Für im [[Öffentlicher Dienst (Deutschland)|öffentlichen Dienst]] beschäftige Arbeitnehmer ist dies die [[Personalvertretung]].


{{Rechtshinweis}}
{{PPA-Kupfer}}
{{PPA-Kupfer}}


[[Kategorie:Organisation (Wirtschaft)]]
[[Kategorie:Kollektives Arbeitsrecht (Deutschland)]]

Version vom 12. Dezember 2022, 18:29 Uhr

Betriebsverfassung ist die grundlegende Ordnung der Zusammenarbeit von Arbeitgeber und der von den Arbeitnehmern gewählten betrieblichen Interessenvertretung. Ihre Grundlage ist in Deutschland das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Für im öffentlichen Dienst beschäftige Arbeitnehmer ist dies die Personalvertretung.


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