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Tendenzschutzparagraph: Unterschied zwischen den Versionen

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81 Ergebnisse bei Google ergeben keinen : wird in der Literatur so genannt, das ist Begriffsfindung und Theorieetablierung
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Der Begriff '''Tendenzschutzparagraph'''<ref>https://www.djv.de/fileadmin/user_upload/BR-Info_05_2018_Tendenzschutz.pdf</ref><ref>https://mmm.verdi.de/editorial/wertvolle-rechte-4943</ref> stammt aus dem [[Medienrecht]] und bezieht sich auf Bestimmungen im [[Mitbestimmungsgesetz]] (MitbestG)<ref>siehe {{§|1|mitbestg|juris}} Abs.&nbsp;4 MitbestG</ref> und [[Betriebsverfassungsgesetz]] (BetrVG),<ref>siehe {{§|118|betrvg|juris}} Abs.&nbsp;1 BetrVG</ref> wodurch ein [[Tendenzschutz]]<ref>Martin Kuhr: [http://www.iww.de/aa/archiv/individualarbeitsrecht-diese-besonderheiten-muessen-sie-zum-medienarbeitsverhaeltnis-unbedingt-wissen-f5199 ''Diese Besonderheiten müssen Sie zum Medienarbeitsverhältnis unbedingt wissen''] IWW-Institut, Ausgabe 01/2007</ref> für den jeweiligen [[Verleger]] (z.&nbsp;B. einer [[Zeitung]]) gewährleistet wird: Er kann dadurch die politische Ausrichtung festlegen.<ref>https://de.wikipedia.org/wiki/Tendenzschutz</ref> Dieses Recht wird in Deutschland durch Artitel 5<ref>siehe {{Art.|5|gg|juris}} GG</ref> des [[Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland|Grundgesetzes]] mit der [[Meinungsfreiheit|Meinungs-]] und [[Pressefreiheit]] begründet.
#REDIRECT [[Tendenzschutz]]
 
== Literatur ==
* [[Frank Fechner]]: ''Medienrecht. Lehrbuch des gesamten Medienrechts unter besonderer Berücksichtigung von Presse, Rundfunk und Multimedia.'' 20. Auflage. Mohr Siebeck 2019, ISBN 978-3-8252-5307-3.
* Jörg Aufermann: ''Politische Medienfunktionen in funktionalistischer Sicht — Exemplarische Darstellung und Kritik'', Politische Vierteljahresschrift, Sonderhefte Volume 6 (1975), Seite 431–451, [https://doi.org/10.1007/978-3-322-88629-3_20 online]
 
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== Einzelnachweise ==
<references />
 
[[Kategorie:Medienrecht]]
[[Kategorie:Presse]]

Version vom 12. Dezember 2022, 18:46 Uhr

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