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Die '''Betreuung''' ist ein deutsches Rechtsinstitut, durch das Menschen Unterstützung, Hilfe und Schutz erhalten, wobei ein für sie bestellter, gesetzlicher [[Betreuer]] unter gerichtlicher Aufsicht die Vertretungsmacht nach außen erhält, im Innenverhältnis aber zur Beachtung des [[Willen]]s des Betreuten verpflichtet ist. Zu unterscheiden sind dabei:
Die '''Betreuung''' ist ein deutsches Rechtsinstitut, durch das Menschen Unterstützung, Hilfe und Schutz erhalten, wobei ein für sie bestellter, gesetzlicher [[Betreuer]] unter gerichtlicher Aufsicht die [[Vertretung]]smacht nach außen erhält, im Innenverhältnis aber zur Beachtung des [[Willen]]s des Betreuten verpflichtet ist. Zu unterscheiden sind dabei:


*die rechtliche Vertretung Volljähriger durch einen Betreuer
*die rechtliche Vertretung Volljähriger durch einen Betreuer
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*die Betreuung und Obsorge von alten oder behinderten Menschen, siehe [[Fürsorge]]
*die Betreuung und Obsorge von alten oder behinderten Menschen, siehe [[Fürsorge]]


Für die Betreuung ist ein Antrag beim [[Amtsgericht]] erforderlich. Bei Minderjährigen wird in der Regel das [[Jugendamt]] tätig.
Für die Betreuung ist im Gegensatz zu anderen Formen der Vertretung - zum Beispiel eine [[Vollmacht]] - der Antrag beim [[Amtsgericht]] erforderlich. Bei [[Minderjährig]]en wird in der Regel das [[Jugendamt]] tätig.


{{Rechtshinweis}}
{{Rechtshinweis}}

Version vom 9. September 2021, 20:31 Uhr

Die Betreuung ist ein deutsches Rechtsinstitut, durch das Menschen Unterstützung, Hilfe und Schutz erhalten, wobei ein für sie bestellter, gesetzlicher Betreuer unter gerichtlicher Aufsicht die Vertretungsmacht nach außen erhält, im Innenverhältnis aber zur Beachtung des Willens des Betreuten verpflichtet ist. Zu unterscheiden sind dabei:

  • die rechtliche Vertretung Volljähriger durch einen Betreuer
  • die Helferschaft auf Anordnung des Jugendgerichtes, siehe Vormund
  • die Betreuung und Obsorge von alten oder behinderten Menschen, siehe Fürsorge

Für die Betreuung ist im Gegensatz zu anderen Formen der Vertretung - zum Beispiel eine Vollmacht - der Antrag beim Amtsgericht erforderlich. Bei Minderjährigen wird in der Regel das Jugendamt tätig.

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