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Psychologe: Unterschied zwischen den Versionen

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Psychologie ist schon Compact
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{{Infobox Compactwissen
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Ein '''Psychologe''' ist ein Mensch, der einen [[Diplom]]- oder [[Master]]abschluss an einer [[Hochschule]] im Fach [[Psychologie]] erworben hat. Die Verwendung als Berufsbezeichnung ist international unterschiedlich gesetzlich geregelt. So ist es in [[Deutschland]] (siehe {{§|3|uwg_2004|juris}} UWG) unzulässig, die Bezeichnung ''Psychologe'' im Zusammenhang mit einer beruflichen Tätigkeit zu verwenden, ohne den entsprechenden akademischen Abschluss zu haben, da sonst eine Irreführung des Verbrauchers erfolgt.<ref>Urteil des Bundesgerichtshofs vom 4. Juli 1985, I ZR 147/83, MDR 1986, 119–120</ref> Andere psychologisch ausgebildete Personen dürfen die geschützte Berufsbezeichnung nicht führen. Psychologen können sich weiter spezialiseren, zum Beispiel als
Ein '''Psychologe''' ist ein Mensch, der einen [[Diplom]]- oder [[Master]]abschluss an einer [[Hochschule]] im Fach [[Psychologie]] erworben hat. Die Verwendung als Berufsbezeichnung ist international unterschiedlich gesetzlich geregelt. So ist es in [[Deutschland]] (siehe {{§|3|uwg_2004|juris}} UWG) unzulässig, die Bezeichnung ''Psychologe'' im Zusammenhang mit einer beruflichen Tätigkeit zu verwenden, ohne den entsprechenden akademischen Abschluss zu haben, da sonst eine Irreführung des Verbrauchers erfolgt.<ref>Urteil des Bundesgerichtshofs vom 4. Juli 1985, I ZR 147/83, MDR 1986, 119–120</ref> Andere psychologisch ausgebildete Personen dürfen die geschützte Berufsbezeichnung nicht führen. Psychologen können sich weiter spezialiseren, zum Beispiel als


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== Einzelnachweise ==
== Einzelnachweise ==
<references />
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[[Kategorie:Psychologie]]
[[Kategorie:Psychologie]]

Version vom 9. Juni 2023, 10:08 Uhr

Ein Psychologe ist ein Mensch, der einen Diplom- oder Masterabschluss an einer Hochschule im Fach Psychologie erworben hat. Die Verwendung als Berufsbezeichnung ist international unterschiedlich gesetzlich geregelt. So ist es in Deutschland (siehe § 3 UWG) unzulässig, die Bezeichnung Psychologe im Zusammenhang mit einer beruflichen Tätigkeit zu verwenden, ohne den entsprechenden akademischen Abschluss zu haben, da sonst eine Irreführung des Verbrauchers erfolgt.[1] Andere psychologisch ausgebildete Personen dürfen die geschützte Berufsbezeichnung nicht führen. Psychologen können sich weiter spezialiseren, zum Beispiel als

  • Klinischer Psychologe
  • Wirtschaftspsychologe
  • Sozialpsychologe
  • Forschender Psychologe
  • Kommunikationspsychologe
  • usw.

Bekannte Psychologen (Auswahl)

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 4. Juli 1985, I ZR 147/83, MDR 1986, 119–120

Weblinks

Andere Lexika