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Fremdkapital: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Fremdkapital''' ist laut der [[Betriebswirtschaftslehre]] das [[Kapital]], das einer [[juristische Person|juristischen Person]] ([[Unternehmen]] oder [[Gebietskörperschaft]]) von ihren [[Gläubiger]]n befristet und rückzahlbar zur Verfügung gestellt wird oder aus der [[Innenfinanzierung]] stammt ([[Rückstellung]]en). Gegensatz ist das [[Eigenkapital]].
'''Fremdkapital''' ist laut der [[Betriebswirtschaftslehre]] das [[Kapital]], das einer [[juristische Person|juristischen Person]] ([[Unternehmen]] oder [[Gebietskörperschaft]]) von ihren [[Gläubiger]]n befristet und rückzahlbar zur Verfügung gestellt wird oder aus der sogenannten ''Innenfinanzierung'' stammt (das sind zum Beispiel [[Rückstellung]]en). Gegensatz ist das [[Eigenkapital]]. Die [[Doppelte Buchhaltung]] kennt den Begriff nicht.


Zum Fremdkapital zählen insbesondere
Zum Fremdkapital zählen insbesondere
* [[Darlehen (Deutschland)|Darlehen]] von [[Kreditinstitut]]en, [[Lieferantenkredit]]e, [[Kundenkredit]]e und [[Anleihe|Obligationen]], die mit weiteren Finanztiteln unter dem Oberbegriff [[Verbindlichkeit]]en zusammengefasst werden;
* [[Darlehen]] von [[Kreditinstitut]]en, [[Lieferantenkredit]]e, [[Kundenkredit]]e und [[Anleihe]]n, die mit weiteren Finanztiteln unter dem Oberbegriff [[Verbindlichkeit]]en zusammengefasst werden;
* [[Rückstellung]]en, die für voraussehbare und später zu leistende Zahlungen gebildet werden, zu denen das Unternehmen verpflichtet ist, beispielsweise für Pensionen ([[Pensionsrückstellung]]en), Steuerzahlungen und Sozialleistungen für das abgelaufene [[Geschäftsjahr]];
* [[Rückstellung]]en, die für voraussehbare und später zu leistende Zahlungen gebildet werden, zu denen das Unternehmen verpflichtet ist, beispielsweise für Pensionen ([[Pensionsrückstellung]]en), Steuerzahlungen und Sozialleistungen für das abgelaufene [[Geschäftsjahr]];
* Passive [[Rechnungsabgrenzungsposten]].
* Passive [[Rechnungsabgrenzungsposten]].
== Siehe auch ==
*[[Cash Management]]


{{PPA-Kupfer}}
{{PPA-Kupfer}}

Version vom 29. Mai 2021, 05:52 Uhr

Fremdkapital ist laut der Betriebswirtschaftslehre das Kapital, das einer juristischen Person (Unternehmen oder Gebietskörperschaft) von ihren Gläubigern befristet und rückzahlbar zur Verfügung gestellt wird oder aus der sogenannten Innenfinanzierung stammt (das sind zum Beispiel Rückstellungen). Gegensatz ist das Eigenkapital. Die Doppelte Buchhaltung kennt den Begriff nicht.

Zum Fremdkapital zählen insbesondere

Siehe auch

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