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Einsperr-Gesetz: Unterschied zwischen den Versionen

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juristischer Unsinn, überarbeitet
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von 1933 steht nichts in den Quellen
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[[Datei:Einsperrgesetz.PNG|thumb|280px|Die [[BILD]]-Zeitung berichtet das sogenannte Einsperr-Gesetz]]
[[Datei:Einsperrgesetz.PNG|thumb|280px|Die [[BILD]]-Zeitung berichtet das sogenannte Einsperr-Gesetz]]
Als '''Einsperr-Gesetz''' wird eine am 22. April 2021 vom deutschen [[Bundestag]] beschlossene Änderung des [[Infektionsschutzgesetz]]es bezeichnet. Es ermöglicht der Regierung zur Bekämpfung der [[Corona-Pandemie]] weitergehend in die [[grundgesetz]]lich garantierten Rechte der Bürger einzugreifen. Kritiker vergleichen diese Gesetzesänderung mit dem [[Ermächtigungsgesetz]] aus dem Jahr 1933.<ref>[https://www.kleveblog.de/25761-2/]</ref><ref>[https://www.focus.de/politik/deutschland/kommentar-von-ulrich-reitz-infektionsschutzgesetz-bundestag-entmachtet-sich-damit-quasi-selbst_id_13195487.html]</ref>
Als '''Einsperr-Gesetz''' wird eine am 22. April 2021 vom deutschen [[Bundestag]] beschlossene Änderung des [[Infektionsschutzgesetz]]es bezeichnet. Es ermöglicht der Regierung zur Bekämpfung der [[Corona-Pandemie]] weitergehend in die [[grundgesetz]]lich garantierten Rechte der Bürger einzugreifen. Kritiker halten diese Gesetzesänderung für überzogen.<ref>[https://www.kleveblog.de/25761-2/]</ref><ref>[https://www.focus.de/politik/deutschland/kommentar-von-ulrich-reitz-infektionsschutzgesetz-bundestag-entmachtet-sich-damit-quasi-selbst_id_13195487.html]</ref>


== Einzelnachweise ==
== Einzelnachweise ==

Version vom 23. April 2021, 20:43 Uhr

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Die BILD-Zeitung berichtet das sogenannte Einsperr-Gesetz

Als Einsperr-Gesetz wird eine am 22. April 2021 vom deutschen Bundestag beschlossene Änderung des Infektionsschutzgesetzes bezeichnet. Es ermöglicht der Regierung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie weitergehend in die grundgesetzlich garantierten Rechte der Bürger einzugreifen. Kritiker halten diese Gesetzesänderung für überzogen.[1][2]

Einzelnachweise

Andere Lexika

Wikipedia kennt dieses Lemma (Einsperr-Gesetz) vermutlich nicht.

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