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Schulgesetz: Unterschied zwischen den Versionen

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Fmrauch (Diskussion | Beiträge)
Die Seite wurde neu angelegt: „Ein '''Schulgesetz''' gibt es heutzutahe in allen 16 deutschen Bundesländern, wenn auch manchmal eine andere Bezeichnung wie im Saarland verwendet wird:…“
 
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Ein '''Schulgesetz''' gibt es heutzutahe in allen 16 deutschen Bundesländern, wenn auch manchmal eine andere Bezeichnung wie im [[Saarland]] verwendet wird:
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Ein '''Schulgesetz''' gibt es heutzutage in allen 16 deutschen Bundesländern, wenn auch manchmal eine andere Bezeichnung wie im [[Saarland]] verwendet wird oder wurde:


* [[Schulgesetz für Baden-Württemberg]] (SchG)
* [[Schulgesetz für Baden-Württemberg]] (SchG)
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* [[Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz]] (Schulgesetz – SchulG)
* [[Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz]] (Schulgesetz – SchulG)
* [[Thüringer Schulgesetz]] (ThürSchulG)
* [[Thüringer Schulgesetz]] (ThürSchulG)
Das [[Schulrecht]] gehört dagegen in [[Österreich]] zum [[Bundesrecht]].


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{{PPA-Zirkon}}
[[Kategorie:Schulrecht (Deutschland)| ]]
[[Kategorie:Verwaltungsrecht (Österreich)]]
[[Kategorie:Verwaltungsrecht (Schweiz)]]

Version vom 28. Dezember 2020, 11:33 Uhr

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Ein Schulgesetz gibt es heutzutage in allen 16 deutschen Bundesländern, wenn auch manchmal eine andere Bezeichnung wie im Saarland verwendet wird oder wurde:

Das Schulrecht gehört dagegen in Österreich zum Bundesrecht.

Andere Lexika

Wikipedia kennt dieses Lemma (Schulgesetz) vermutlich nicht.

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