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Rolf Bossi: Unterschied zwischen den Versionen

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Er wurde vom [[Amtsgericht]] in Ingolstadt zu 24.000 Euro [[Geldstrafe]] wegen [[Beleidigung]] eines Vergewaltigungsopfers als „schäbige, eine kriminelle Drecksperson von nicht zu übertreffender Charakterlosigkeit“ verurteilt.<ref>[http://www.augsburger-allgemeine.de/bayern/Herr-Bossi-sucht-den-Frieden-id4097336.html Holger Sabinsky: ''Bossi sucht den Frieden''], Augsburger Allgemeine (Online) vom 9. September 2008, abgerufen am 3. Januar 2012.</ref><ref>[http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,462043,00.html Dietmar Hipp und Markus Verbeet: ''Star-Anwalt Bossi – Halbgott in Schwarz''], Spiegel-Online vom 26. Januar 2007, abgerufen am 3. Januar 2012.</ref>
Er wurde vom [[Amtsgericht]] in Ingolstadt zu 24.000 Euro [[Geldstrafe]] wegen [[Beleidigung]] eines Vergewaltigungsopfers als „schäbige, eine kriminelle Drecksperson von nicht zu übertreffender Charakterlosigkeit“ verurteilt.<ref>[http://www.augsburger-allgemeine.de/bayern/Herr-Bossi-sucht-den-Frieden-id4097336.html Holger Sabinsky: ''Bossi sucht den Frieden''], Augsburger Allgemeine (Online) vom 9. September 2008, abgerufen am 3. Januar 2012.</ref><ref>[http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,462043,00.html Dietmar Hipp und Markus Verbeet: ''Star-Anwalt Bossi – Halbgott in Schwarz''], Spiegel-Online vom 26. Januar 2007, abgerufen am 3. Januar 2012.</ref>


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Version vom 5. September 2021, 12:17 Uhr

Rolf Bossi (* 10. September 1923 in Karlsruhe; † 22. Dezember 2015[1] in Düsseldorf) war ein deutscher Jurist und Publizist. Er war einer der bekanntesten Strafverteidiger in der Bundesrepublik Deutschland.

Bekannt wurde er insbesondere durch die Verteidigung der Schauspielerin Ingrid van Bergen, die ihren Lebensgefährten erschossen hatte. Bossi vertrat im Laufe seiner Karriere weitere Prominente wie Romy Schneider,[2] aber auch den Kindermörder Jürgen Bartsch, den Serienmörder Fritz Honka, den Oetker-Entführer Dieter Zlof und einen Täter aus der Geiselnahme von Gladbeck. Tätig war er auch für einzelne DDR-Grenzer im sogenannten Mauerschützenprozess sowie in den Prozessen um den Hamburger Callgirl-Ring und den Hochstapler Gert Postel.

Er wurde vom Amtsgericht in Ingolstadt zu 24.000 Euro Geldstrafe wegen Beleidigung eines Vergewaltigungsopfers als „schäbige, eine kriminelle Drecksperson von nicht zu übertreffender Charakterlosigkeit“ verurteilt.[3][4]

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