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Strafbefehl: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein '''Strafbefehl''' (in der [[Schweiz]] ''Strafbefehlsverfahren'', in [[Österreich]] ''Mandatsverfahren'') ist ein verkürztes Verfahren im [[Strafrecht]] ohne Hauptverhandlung vor einem [[Gericht]] (in Deutschland [[Amtsgericht]]). Es wird auch als vereinfachtes [[Strafverfahren]] bezeichnet und hat meist eine [[Geldstrafe]] zur Folge.
Ein '''Strafbefehl''' (in der [[Schweiz]] ''Strafbefehlsverfahren'', in [[Österreich]] ''Mandatsverfahren'') ist ein verkürztes Verfahren im [[Strafrecht]] ohne mündliche Verhandlung vor einem [[Gericht]] (in Deutschland [[Amtsgericht]]). Es wird auch als vereinfachtes [[Strafverfahren]] bezeichnet und hat meist eine [[Geldstrafe]] zur Folge.


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Version vom 17. November 2020, 11:07 Uhr

Ein Strafbefehl (in der Schweiz Strafbefehlsverfahren, in Österreich Mandatsverfahren) ist ein verkürztes Verfahren im Strafrecht ohne mündliche Verhandlung vor einem Gericht (in Deutschland Amtsgericht). Es wird auch als vereinfachtes Strafverfahren bezeichnet und hat meist eine Geldstrafe zur Folge.

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