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Version vom 1. September 2020, 05:38 Uhr
Arbeitsort ist im Arbeitsrecht und im Steuerrecht der Ort, an dem sich der Arbeitsplatz eines Arbeitnehmers befindet. Im öffentlichen Dienst heißt der Arbeitsort auch Dienstort. Das Sozialversicherungsrecht kennt den Beschäftigungsort. Eine natürliche Person ist in Deutschland zunächst am jeweiligen Wohnort bzw. Hauptwohnsitz und nicht am Arbeitsort steuerpflichtig.
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