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Eheannullierung: Unterschied zwischen den Versionen

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Fmrauch (Diskussion | Beiträge)
das gibt es bei WP, und auch im Zivilrecht
Fmrauch (Diskussion | Beiträge)
Text dazu gehört hier rein, sonst muss zu lange gesucht werden
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'''Eheannullierung''' und '''Ehenichtigkeit''' sind rechtliche Verfahren, die sich im [[Kirchenrecht]] und im [[Zivilrecht]] finden.  
'''Eheannullierung''' und '''Ehenichtigkeit''' sind rechtliche Verfahren zu Aufhebung (Nichtigkeitserklärung) einer [[Ehe]], die sich im [[Kirchenrecht]] und im [[Zivilrecht]] finden.  


Die [[Römisch-katholische Kirche]] sieht folgende Regelung vor: In einem kirchenrechtlichen Verfahrens werden alle Seiten ausreichend gehört, Anschließend stellt das [[Offizialat]] des jeweiligen [[Bistum]]s die ungültig geschlossene [[Ehe]] fest.  
Die [[Römisch-katholische Kirche]] sieht folgende Regelung vor: In einem kirchenrechtlichen Verfahrens werden alle Seiten ausreichend gehört, Anschließend stellt das [[Offizialat]] des jeweiligen [[Bistum]]s die ungültig geschlossene [[Ehe]] fest. Mit dem [[Apostolisches Schreiben|apostolischen Schreiben]] ''Mitis Iudex Dominus Iesus'' („Der milde Richter Herr Jesus“) vom 15. August 2015 in  vereinfachte [[Franziskus (Papst)|Papst Franziskus]] das Ehenichtigkeitsverfahren.<ref>[https://w2.vatican.va/content/francesco/de/motu_proprio/documents/papa-francesco-motu-proprio_20150815_mitis-iudex-dominus-iesus.html Deutschsprachiger Text] auf den Internetseiten des [[Vatikan]]s.</ref>
Die Interessen der einzelnen Parteien werden von so genannten [[Ehebandverteidiger]]n vertreten.
Die Interessen der einzelnen Parteien werden von so genannten [[Ehebandverteidiger]]n vertreten.



Version vom 30. Mai 2020, 08:27 Uhr

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Eheannullierung und Ehenichtigkeit sind rechtliche Verfahren zu Aufhebung (Nichtigkeitserklärung) einer Ehe, die sich im Kirchenrecht und im Zivilrecht finden.

Die Römisch-katholische Kirche sieht folgende Regelung vor: In einem kirchenrechtlichen Verfahrens werden alle Seiten ausreichend gehört, Anschließend stellt das Offizialat des jeweiligen Bistums die ungültig geschlossene Ehe fest. Mit dem apostolischen Schreiben Mitis Iudex Dominus Iesus („Der milde Richter Herr Jesus“) vom 15. August 2015 in vereinfachte Papst Franziskus das Ehenichtigkeitsverfahren.[1] Die Interessen der einzelnen Parteien werden von so genannten Ehebandverteidigern vertreten.

Siehe auch

Weblinks

Andere Lexika




  1. Deutschsprachiger Text auf den Internetseiten des Vatikans.