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Version vom 26. März 2020, 00:34 Uhr
Ein Landkreis (kurz auch Kreis) ist in Deutschland ein Gemeindeverband und eine Gebietskörperschaft; er verwaltet sein Gebiet nach den Grundsätzen der Selbstverwaltung im Rahmen des deutschen Kommunalrechts. Neben den Städten und Gemeinden gehören die Landkreise in Deutschland zu den flächenmäßig kleinsten Verwaltungseinheiten. Sie entsprechen den Districten im englischen Sprachraum.
In der Schweiz heißt es Kreis und Verwaltungskreis. In Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen werden die Landkreise amtlich auch nur als Kreise bezeichnet.
Struktur
Jedem Landkreis steht in Deutschland ein Landrat vor.
Siehe auch
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