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Landkreis: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein '''Landkreis''' (kurz auch ''Kreis'') ist in [[Deutschland]] ein Gemeindeverband und eine Gebietskörperschaft; er verwaltet sein Gebiet nach den Grundsätzen der Selbstverwaltung im Rahmen des [[Kommunalrecht (Deutschland)|deutschen Kommunalrechts]]. Neben den kreisfreien Städten sind die Landkreise in Deutschland die flächenmäßig kleinsten Verwaltungseinheiten. Sie entsprechen den ''Districten'' im englischen Sprachraum.
Ein '''Landkreis''' (kurz auch ''Kreis'') ist in [[Deutschland]] ein Gemeindeverband und eine Gebietskörperschaft; er verwaltet sein Gebiet nach den Grundsätzen der Selbstverwaltung im Rahmen des [[Kommunalrecht (Deutschland)|deutschen Kommunalrechts]]. Neben den Städten und Gemeinden gehören die Landkreise in Deutschland zu den flächenmäßig kleinsten Verwaltungseinheiten. Sie entsprechen den ''Districten'' im englischen Sprachraum.


In der Schweiz heißt es Kreis und Verwaltungskreis. In [[Schleswig-Holstein]] und [[Nordrhein-Westfalen]] werden die Landkreise amtlich auch nur als Kreise bezeichnet.
In der Schweiz heißt es Kreis und Verwaltungskreis. In [[Schleswig-Holstein]] und [[Nordrhein-Westfalen]] werden die Landkreise amtlich auch nur als Kreise bezeichnet.

Version vom 26. März 2020, 00:07 Uhr

Ein Landkreis (kurz auch Kreis) ist in Deutschland ein Gemeindeverband und eine Gebietskörperschaft; er verwaltet sein Gebiet nach den Grundsätzen der Selbstverwaltung im Rahmen des deutschen Kommunalrechts. Neben den Städten und Gemeinden gehören die Landkreise in Deutschland zu den flächenmäßig kleinsten Verwaltungseinheiten. Sie entsprechen den Districten im englischen Sprachraum.

In der Schweiz heißt es Kreis und Verwaltungskreis. In Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen werden die Landkreise amtlich auch nur als Kreise bezeichnet.

Struktur

Jedem Landkreis steht ein Landrat vor.

Siehe auch

Andere Lexika