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Fachanwalt: Unterschied zwischen den Versionen

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ergänzt, Begründung wg. Vereinsrecht, Kategorien dazu
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'''Fachanwalt''' ist eine erlaubnispflichtige Bezeichnung, die ein [[Rechtsanwalt]] in Deutschland führen darf, wenn er besondere Kenntnisse und Erfahrungen in einem Rechtsgebiet erworben hat.
'''Fachanwalt''' ist eine erlaubnispflichtige Bezeichnung, die ein [[Rechtsanwalt]] in Deutschland führen darf, wenn er besondere Kenntnisse und Erfahrungen in einem Rechtsgebiet erworben hat.
Seit 1. Juli 2019 gibt es 24 Fachanwaltsbezeichnungen.<ref>[https://www.brak.de/w/files/02_fuer_anwaelte/berufsrecht/21-fao-stand-01.05.2018.pdf Fachanwaltsordnung vom 1. Januar 2018] (PDF; 61&nbsp;kB) Volltext</ref>


==Trivia==
Einen Fachanwalt für [[Vereinsrecht]] gibt es in der Bundesrepublik Deutschland bisher nicht, obwohl [[Verein]]e maßgeblich das gesellschaftliche Leben prägen. Aufgrund des Studiums und der praktischen Ausbildung wird davon ausgegangen, dass dieses Thema durch das [[Zivilrecht]] weitgehend abgedeckt ist, zumal es sich im Verhältnis zu anderen Rechtsgebieten um keine komplexe Rechtsmaterie handelt.
*Fachanwälte für [[Vereinsrecht]] gibt es in der Bundesrepublik Deutschland eher nicht, obwohl [[Verein]]e maßgeblich das gesellschaftliche Leben dort prägen.


==Weblinks==
==Weblinks==
*https://www.fachanwalt.de/magazin/ueber-fachanwaelte/
*https://www.fachanwalt.de/magazin/ueber-fachanwaelte


[[Kategorie:Recht]]
{{PPA-Kupfer}}
 
[[Kategorie:Abschluss oder Zertifikat]]
[[Kategorie:Erwachsenenbildung]]
[[Kategorie:Berufsrecht (Deutschland)]]
[[Kategorie:Beruf (Rechtspflege)]]

Version vom 16. Juli 2020, 22:11 Uhr

Fachanwalt ist eine erlaubnispflichtige Bezeichnung, die ein Rechtsanwalt in Deutschland führen darf, wenn er besondere Kenntnisse und Erfahrungen in einem Rechtsgebiet erworben hat. Seit 1. Juli 2019 gibt es 24 Fachanwaltsbezeichnungen.[1]

Einen Fachanwalt für Vereinsrecht gibt es in der Bundesrepublik Deutschland bisher nicht, obwohl Vereine maßgeblich das gesellschaftliche Leben prägen. Aufgrund des Studiums und der praktischen Ausbildung wird davon ausgegangen, dass dieses Thema durch das Zivilrecht weitgehend abgedeckt ist, zumal es sich im Verhältnis zu anderen Rechtsgebieten um keine komplexe Rechtsmaterie handelt.

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