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Rechtsanwaltskammer: Unterschied zwischen den Versionen
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Eine '''Rechtsanwaltskammer''' (auch ''Anwaltskammer'', kurz ''RAK'') ist eine [[Berufsständische Körperschaft|berufsständische]] [[Standesvertretung|Organisation]] für [[Rechtsanwalt|Rechtsanwälte]]. Der Bezirk einer Kammer in Deutschland entspricht dem des jeweiligen [[Oberlandesgericht]]sbezirks oder eines Teils desselben. Die [[Zulassung als Rechtsanwalt]] führt in der [[Bundesrepublik Deutschland]] kraft Gesetz zur [[Pflichtmitgliedschaft]] in einer regionalen Rechtsanwaltskammer. Umgekehrt kann eine Rechtsanwaltskammer einem Anwalt die Zulassung wieder entziehen oder sogar ein [[Berufsverbot]] aussprechen. | Eine '''Rechtsanwaltskammer''' (auch ''Anwaltskammer'', kurz ''RAK'') ist eine [[Berufsständische Körperschaft|berufsständische]] [[Standesvertretung|Organisation]] für [[Rechtsanwalt|Rechtsanwälte]]. Der Bezirk einer Kammer in Deutschland entspricht dem des jeweiligen [[Oberlandesgericht]]sbezirks oder eines Teils desselben. Die [[Zulassung als Rechtsanwalt]] führt in der [[Bundesrepublik Deutschland]] kraft Gesetz zur [[Pflichtmitgliedschaft]] in einer regionalen Rechtsanwaltskammer. Umgekehrt kann eine Rechtsanwaltskammer einem Anwalt die Zulassung wieder entziehen oder sogar ein [[Berufsverbot]] aussprechen. | ||
==Weblinks == | |||
* [http://www.brak.de Website der Bundesrechtsanwaltskammer] | * [http://www.brak.de Website der Bundesrechtsanwaltskammer] | ||
Version vom 13. Dezember 2023, 09:53 Uhr
Eine Rechtsanwaltskammer (auch Anwaltskammer, kurz RAK) ist eine berufsständische Organisation für Rechtsanwälte. Der Bezirk einer Kammer in Deutschland entspricht dem des jeweiligen Oberlandesgerichtsbezirks oder eines Teils desselben. Die Zulassung als Rechtsanwalt führt in der Bundesrepublik Deutschland kraft Gesetz zur Pflichtmitgliedschaft in einer regionalen Rechtsanwaltskammer. Umgekehrt kann eine Rechtsanwaltskammer einem Anwalt die Zulassung wieder entziehen oder sogar ein Berufsverbot aussprechen.
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