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Wahlrecht: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 15. März 2019, 14:48 Uhr
Das Wahlrecht der Staatsbürger, ihre Wahlberechtigung, ist eine der tragenden Säulen der Demokratie und soll sicherstellen, dass die Volkssouveränität gewahrt bleibt. Das Wahlrecht gehört zu den politischen Grundrechten. Davon zu unterscheiden ist das Stimmrecht.
Es wird unterschieden zwischen aktivem und passivem Wahlrecht: Menschen mit aktivem Wahlrecht dürfen wählen, Personen mit passivem Wahlrecht dürfen kandidieren und gewählt werden. Bei öffentlichen Wahlen in heutigen Demokratien besitzt gewöhnlich derselbe Personenkreis beide Rechte gleichzeitig; es kommt jedoch auch vor, dass die Altersgrenze für das aktive Wahlrecht niedriger ist als diejenige für das passive Wahlrecht.
Die Voraussetzungen für das Wahlrecht sind grundsätzlich:
- Staatsbürgerschaft des jeweiligen Landes, des Staates oder Staatenverbundes
- Wohnsitz in der betreffenden Verwaltungseinheit
- Mindestalter, meist 18 Jahre.
Meist ist das passive Wahlrecht strenger geregelt als das aktive Wahlrecht, das heißt, nicht jeder der wählen darf, darf sich auch wählen lassen.
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