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Allgemeines Wohngebiet: Unterschied zwischen den Versionen

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Das '''Allgemeine Wohngebiet''' ist ein Begriff aus dem deutschen Baurecht. Es dient als [[Baugebiet]] vorwiegend dem Wohnen ([[Wohngebiet]]) und ist in der [[Baunutzungsverordnung]] (BauNVO) {{§|4|baunvo|juris}} definiert. Im Sinne des Lärmschutzes sollen folgende Orientierungswerte gemäß der [[DIN 18005]] dabei als Mittelwerte beim [[Verkehrslärm]] nicht überschritten werden:  
Das '''Allgemeine Wohngebiet''' ist ein Begriff aus dem deutschen Baurecht. Es dient als [[Baugebiet]] vorwiegend dem Wohnen ([[Wohngebiet]]) und ist in der [[Baunutzungsverordnung]] (BauNVO) {{§|4|baunvo|juris}} definiert. Im Sinne des Lärmschutzes sollen folgende [[Orientierungswert]]e gemäß der [[DIN 18005]] dabei als Mittelwerte beim [[Verkehrslärm]] nicht überschritten werden:  


*55 dB von 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr
*55 dB von 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr

Version vom 23. November 2019, 21:43 Uhr

Das Allgemeine Wohngebiet ist ein Begriff aus dem deutschen Baurecht. Es dient als Baugebiet vorwiegend dem Wohnen (Wohngebiet) und ist in der Baunutzungsverordnung (BauNVO) § 4 definiert. Im Sinne des Lärmschutzes sollen folgende Orientierungswerte gemäß der DIN 18005 dabei als Mittelwerte beim Verkehrslärm nicht überschritten werden:

  • 55 dB von 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr
  • 45 dB von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr

Literatur

Andere Lexika