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Erneuerbare Energie: Unterschied zwischen den Versionen

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Als '''erneuerbare Energien''' werden Energieträger bezeichnet, die sich verhältnismäßig schnell erneuern oder im Rahmen des menschlichen Zeithorizonts praktisch unerschöpflich sind. Dazu gehören zunächst [[Sonnenenergie]] ([[Photovoltaik]] und [[Solarthermie]]), [[Windenergie]], [[Wasserkraft]], [[Geothermie]] und [[Biomasse]]. Das [[Erneuerbare-Energien-Gesetz]] in Deutschland berücksichtigt darüber hinaus auch noch Gichtgas, Konvertergas und Kokereigas aus der [[Stahl]]erzeugung.<ref>https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/__104.html</ref>
Als '''erneuerbare Energien''' werden Energieträger bezeichnet, die sich verhältnismäßig schnell erneuern oder im Rahmen des menschlichen Zeithorizonts praktisch unerschöpflich sind. Dazu gehören zunächst [[Sonnenenergie]] ([[Photovoltaik]] und [[Solarthermie]]), [[Windenergie]], [[Wasserkraftwer|Wasserkraft]], [[Geothermie]] und [[Biomasse]]. Das [[Erneuerbare-Energien-Gesetz]] in Deutschland berücksichtigt darüber hinaus auch noch Gichtgas, Konvertergas und Kokereigas aus der [[Stahl]]erzeugung.<ref>https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/__104.html</ref>


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Version vom 21. März 2017, 20:13 Uhr

Als erneuerbare Energien werden Energieträger bezeichnet, die sich verhältnismäßig schnell erneuern oder im Rahmen des menschlichen Zeithorizonts praktisch unerschöpflich sind. Dazu gehören zunächst Sonnenenergie (Photovoltaik und Solarthermie), Windenergie, Wasserkraft, Geothermie und Biomasse. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz in Deutschland berücksichtigt darüber hinaus auch noch Gichtgas, Konvertergas und Kokereigas aus der Stahlerzeugung.[1]

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