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'''eG''' steht für die Rechts- und Unternehmensform "eingetragene Genossenschaft". Gem. § 1 Genossenschaftsgesetz (GenG) steht sie als Mantel für Selbsthilfeorganisationen zur Verfügung, die ihre Mitglieder im Bereich "Wirtschaft, Soziales, Kulturelles" fördern wollen. Die eingetragene Genossenschaft ist die sinnvolle Alternative zum eingetragenen Verein (e.V.), der sich nur ideell (idealistisch), aber nicht wirtschaftlich, geschäftsmässig betätigen darf. | '''eG''' steht für die Rechts- und Unternehmensform "eingetragene Genossenschaft". Gem. § 1 Genossenschaftsgesetz (GenG) steht sie als Mantel für Selbsthilfeorganisationen zur Verfügung, die ihre Mitglieder im Bereich "Wirtschaft, Soziales, Kulturelles" fördern wollen. Die eingetragene Genossenschaft ist die sinnvolle Alternative zum eingetragenen Verein (e.V.), der sich nur ideell (idealistisch), aber nicht wirtschaftlich, geschäftsmässig betätigen darf. | ||
==Gründung== | |||
Zur Gründung einer '''eG''' bedarf es seit der Reform des Genossenschaftsgesetzes von 2006 nur noch mindestens dreier natürlicher oder juristischer Personen, die das Statut (Satzung) errichten und die Anmeldung zum Genossenschaftsregister des zuständigen Amtsgerichts vornehmen. Ein festes Gründungskapital, das von den Mitgliedern aufzubringen wäre, ist gesetzlich nicht vorgeschrieben und wird vom Genossenschaftsregister je nach Zweck und Umfang des Geschäftsbetriebes im Benehmen mit dem genossenschaftlichen Prüfungsverband und den Gründern festgelegt. | Zur Gründung einer '''eG''' bedarf es seit der Reform des Genossenschaftsgesetzes von 2006 nur noch mindestens dreier natürlicher oder juristischer Personen, die das Statut (Satzung) errichten und die Anmeldung zum Genossenschaftsregister des zuständigen Amtsgerichts vornehmen. Ein festes Gründungskapital, das von den Mitgliedern aufzubringen wäre, ist gesetzlich nicht vorgeschrieben und wird vom Genossenschaftsregister je nach Zweck und Umfang des Geschäftsbetriebes im Benehmen mit dem genossenschaftlichen Prüfungsverband und den Gründern festgelegt. | ||
==Organe== | |||
Die Genossenschaft muss mindestens einen Ein-Personen- Vorstand als gesetzlichen Vertreter haben. Kleinen Genossenschaften (bis zu 20 Mitgliedern) ist die Bestellung eines Aufsichtsrates freigestellt. | Die Genossenschaft muss mindestens einen Ein-Personen- Vorstand als gesetzlichen Vertreter haben. Kleinen Genossenschaften (bis zu 20 Mitgliedern) ist die Bestellung eines Aufsichtsrates freigestellt. | ||
==Haftung== | |||
Die Mitglieder haften nicht persönlich aus Rechtsgeschäften der Genossenschaft, die als juristische Person von Gläubigern nur mit ihrem eigenen "Geschäftsvermögen" in Anspruch genommen werden kann. | Die Mitglieder haften nicht persönlich aus Rechtsgeschäften der Genossenschaft, die als juristische Person von Gläubigern nur mit ihrem eigenen "Geschäftsvermögen" in Anspruch genommen werden kann. | ||
==Bedeutung== | |||
Die ''eingetragene Genossenschaft'' gehört zu den bedeutendsten Rechts- und Organisationsformen der deutschen und europäischen Wirtschaft. In den letzten Jahren wurde sie als idealer Rahmen zur Realisierung von Bürgerprojekten (Energie, Schulen, Pflegeeinrichtungenen, Krankenhäuser, Studenteneinkauf, Wohnungsprojekte) wiederentdeckt und hat einen rasanten Anstieg an Gründungszahlen zu verzeichnen. | Die ''eingetragene Genossenschaft'' gehört zu den bedeutendsten Rechts- und Organisationsformen der deutschen und europäischen Wirtschaft. In den letzten Jahren wurde sie als idealer Rahmen zur Realisierung von Bürgerprojekten (Energie, Schulen, Pflegeeinrichtungenen, Krankenhäuser, Studenteneinkauf, Wohnungsprojekte) wiederentdeckt und hat einen rasanten Anstieg an Gründungszahlen zu verzeichnen. Gefördert werden Gründung und Geschäftstätigkeit häufig von einer ortsansässigen Genossenschaftsbank, die mit Rat und Tat des gesamten genossenschaftlichen Bankenverbundes zur Seite stehen kann. | ||
==Literatur== | |||
Die bislang einzige systematische Gesamtdarstellung der "Genossenschaft", von der Gründung über die Betriebspraxis bis zur Abwicklung, hat der Verlag C.H. Beck herausgebracht (s.u.). Daneben bieten einige wenige Gesetzeskommentare dem Juristen, insbesondere bei Spezial- und Streitfragen, umfassenden Rat und Diskussionsgrundlage für rechtliche Auseinandersetzungen. | Die bislang einzige systematische Gesamtdarstellung der "Genossenschaft", von der Gründung über die Betriebspraxis bis zur Abwicklung, hat der Verlag C.H. Beck herausgebracht (s.u.). Daneben bieten einige wenige Gesetzeskommentare dem Juristen, insbesondere bei Spezial- und Streitfragen, umfassenden Rat und Diskussionsgrundlage für rechtliche Auseinandersetzungen. | ||
*Glenk, Hartmut: Genossenschaftsrecht - Systematik und Praxis der Genossenschaftswesens. Mit Gründungshinweisen, Fallbeispielen und Mustern. Verlag C.H. Beck 2. Aufl. München 2013 - ISBN 978-3-406-63313-3. | *Glenk, Hartmut: Genossenschaftsrecht - Systematik und Praxis der Genossenschaftswesens. Mit Gründungshinweisen, Fallbeispielen und Mustern. Verlag C.H. Beck 2. Aufl. München 2013 - ISBN 978-3-406-63313-3. | ||
*Lang/Weidmüller: Genossenschaftsgesetz - Kommentar. Verlag De Gruyter Berlin/Boston 38. Auflage 2016 - ISBN 978-3-11-025061-9. | *Lang/Weidmüller: Genossenschaftsgesetz - Kommentar. Verlag De Gruyter Berlin/Boston 38. Auflage 2016 - ISBN 978-3-11-025061-9. | ||
Siehe | |||
== Siehe auch == | |||
[[Genossenschaft]] | |||
[[Genossenschaftsbank]] |
Version vom 5. September 2016, 20:54 Uhr
eG steht für die Rechts- und Unternehmensform "eingetragene Genossenschaft". Gem. § 1 Genossenschaftsgesetz (GenG) steht sie als Mantel für Selbsthilfeorganisationen zur Verfügung, die ihre Mitglieder im Bereich "Wirtschaft, Soziales, Kulturelles" fördern wollen. Die eingetragene Genossenschaft ist die sinnvolle Alternative zum eingetragenen Verein (e.V.), der sich nur ideell (idealistisch), aber nicht wirtschaftlich, geschäftsmässig betätigen darf.
Gründung
Zur Gründung einer eG bedarf es seit der Reform des Genossenschaftsgesetzes von 2006 nur noch mindestens dreier natürlicher oder juristischer Personen, die das Statut (Satzung) errichten und die Anmeldung zum Genossenschaftsregister des zuständigen Amtsgerichts vornehmen. Ein festes Gründungskapital, das von den Mitgliedern aufzubringen wäre, ist gesetzlich nicht vorgeschrieben und wird vom Genossenschaftsregister je nach Zweck und Umfang des Geschäftsbetriebes im Benehmen mit dem genossenschaftlichen Prüfungsverband und den Gründern festgelegt.
Organe
Die Genossenschaft muss mindestens einen Ein-Personen- Vorstand als gesetzlichen Vertreter haben. Kleinen Genossenschaften (bis zu 20 Mitgliedern) ist die Bestellung eines Aufsichtsrates freigestellt.
Haftung
Die Mitglieder haften nicht persönlich aus Rechtsgeschäften der Genossenschaft, die als juristische Person von Gläubigern nur mit ihrem eigenen "Geschäftsvermögen" in Anspruch genommen werden kann.
Bedeutung
Die eingetragene Genossenschaft gehört zu den bedeutendsten Rechts- und Organisationsformen der deutschen und europäischen Wirtschaft. In den letzten Jahren wurde sie als idealer Rahmen zur Realisierung von Bürgerprojekten (Energie, Schulen, Pflegeeinrichtungenen, Krankenhäuser, Studenteneinkauf, Wohnungsprojekte) wiederentdeckt und hat einen rasanten Anstieg an Gründungszahlen zu verzeichnen. Gefördert werden Gründung und Geschäftstätigkeit häufig von einer ortsansässigen Genossenschaftsbank, die mit Rat und Tat des gesamten genossenschaftlichen Bankenverbundes zur Seite stehen kann.
Literatur
Die bislang einzige systematische Gesamtdarstellung der "Genossenschaft", von der Gründung über die Betriebspraxis bis zur Abwicklung, hat der Verlag C.H. Beck herausgebracht (s.u.). Daneben bieten einige wenige Gesetzeskommentare dem Juristen, insbesondere bei Spezial- und Streitfragen, umfassenden Rat und Diskussionsgrundlage für rechtliche Auseinandersetzungen.
- Glenk, Hartmut: Genossenschaftsrecht - Systematik und Praxis der Genossenschaftswesens. Mit Gründungshinweisen, Fallbeispielen und Mustern. Verlag C.H. Beck 2. Aufl. München 2013 - ISBN 978-3-406-63313-3.
- Lang/Weidmüller: Genossenschaftsgesetz - Kommentar. Verlag De Gruyter Berlin/Boston 38. Auflage 2016 - ISBN 978-3-11-025061-9.