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Kommentar: Unterschied zwischen den Versionen
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'''Kommentar''' | '''Kommentar''' ist ein [[Lehnwort]] aus der [[latein]]ischen Sprache und wurde dort im Zusammenhang mit dem Begriff ''liber commentarius'' (Notizbuch) verwendet.<ref>https://de.wiktionary.org/wiki/Kommentar</ref> Zum Beispiel nannte der Römer [[Gaius Iulius Caesar]] seine Kriegsberichte ''[[Commentarii de bello Gallico]]''. Die Bedeutung hat sich etwas gewandelt. So wird das Wort | ||
* [[Kommentar (Journalismus)]], im Journalismus für den namentlich gekennzeichneten Meinungsbeitrag eines Autors | * [[Kommentar (Journalismus)]], im Journalismus für den namentlich gekennzeichneten Meinungsbeitrag eines Autors | ||
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* [[Gesetzeskommentar]], in der Rechtswissenschaft für ein umfassendes schriftliches Werk zur Erläuterung von Gesetzestexten | * [[Gesetzeskommentar]], in der Rechtswissenschaft für ein umfassendes schriftliches Werk zur Erläuterung von Gesetzestexten | ||
* [[Kommentar (Programmierung)]], in der Programmierung für eine Annotation innerhalb von Programmier- und Auszeichnungssprachen | * [[Kommentar (Programmierung)]], in der Programmierung für eine Annotation innerhalb von Programmier- und Auszeichnungssprachen | ||
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Version vom 6. Januar 2020, 10:41 Uhr
Kommentar ist ein Lehnwort aus der lateinischen Sprache und wurde dort im Zusammenhang mit dem Begriff liber commentarius (Notizbuch) verwendet.[1] Zum Beispiel nannte der Römer Gaius Iulius Caesar seine Kriegsberichte Commentarii de bello Gallico. Die Bedeutung hat sich etwas gewandelt. So wird das Wort
- Kommentar (Journalismus), im Journalismus für den namentlich gekennzeichneten Meinungsbeitrag eines Autors
- Kommentar (Literaturwissenschaft), in der Literaturwissenschaft für die Wort- und Sacherläuterungen zu einem literarischen Text
- Bibelkommentar, Erläuterungen zu Texten der Bibel
- Sachkommentar (Geschichtswissenschaft), in der Geschichtswissenschaft für die Sach- und Namenserklärungen zu einer Quelle
- Sentenzenkommentar, in scholastischer Zeit entstandene Kommentare zu den Sententiae des Petrus Lombardus
- Gesetzeskommentar, in der Rechtswissenschaft für ein umfassendes schriftliches Werk zur Erläuterung von Gesetzestexten
- Kommentar (Programmierung), in der Programmierung für eine Annotation innerhalb von Programmier- und Auszeichnungssprachen
verwendet.
Einzelnachweise
Andere Lexika
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