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Jurist: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 29. September 2019, 12:41 Uhr
Als Jurist wird bezeichnet, wer ein Studium der Rechtswissenschaft oder eine vergleichbare Ausbildung (zum Beispiel als Verwaltungsjurist) absolviert hat.
Die weniger geläufige Bezeichnung Volljurist wird für jemanden verwendet, der nach einem durch Staatsexamen erfolgreich abgeschlossenen Studium und anschließender Referendarzeit, die unterschiedlich je nach Bundesland sein kann, auch sein Zweites Staatsexamen erfolgreich bestanden hat. Voraussetzung für die Zulassung als Rechtsanwalt ist in Deutschland die Befähigung zum Richteramt, also die Ausbildung zum Volljuristen.