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Jurist: Unterschied zwischen den Versionen

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Als '''Jurist''' wird bezeichnet, wer ein durch Staatsexamen erfolgreich abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaft absolviert hat.  
Als '''Jurist''' wird bezeichnet, wer ein Studium der [[Rechtswissenschaft]] oder eine vergleichbare Ausbildung (zum Beispiel als [[Verwaltungsjurist]]) absolviert hat.  


Die weniger geläufige Bezeichnung Volljurist wird für jemanden verwendet, der auch nach einer anschließenden Referendarzeit, die - unterschiedlich je nach Bundesland sein kann auch sein 2. Staatsexamen erfolgreich bestanden hat.
Die weniger geläufige Bezeichnung Volljurist wird für jemanden verwendet, der nach einem durch [[Staatsexamen]] erfolgreich abgeschlossenen Studium und anschließender [[Referendar]]zeit, die unterschiedlich je nach Bundesland sein kann, auch sein Zweites Staatsexamen erfolgreich bestanden hat. Voraussetzung für die Zulassung als [[Rechtsanwalt]] ist in Deutschland die Befähigung zum Richteramt, also die Ausbildung zum Volljuristen.


Voraussetzung für die Zulassung als Rechtsanwalt ist (in Deutschland) die Befähigung zum Richteramt, also die Ausbildung zum Volljuristen.
== Beispiele ==
 
 
*Hinweis: Die PlusPedia dient der allgemeinen Information, nicht der Beratung bei individuellen rechtlichen Anliegen.
 
*Weitere Informationen: [http://de.wikipedia.org/wiki/Jurist  Wikipedia:Jurist]
 
== Galerie der Juristen ==
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Datei:Domina Hera - Mutter Erde fec.jpg|[[Domina Hera]]
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Datei:Mike Godwin Juni 2008.jpg|[[Mike Godwin]]
Datei:Mike Godwin Juni 2008.jpg|[[Mike Godwin]]
Datei:Sophie Turner 2009.jpg|[[Sophie Turner]]  
Datei:Sophie Turner 2009.jpg|[[Sophie Turner]]  
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* [[:Kategorie:Bild Jurist]]
* [[:Kategorie:Bild Jurist]]


[[Kategorie:Freier Beruf]]
[[Kategorie:Beruf (Rechtspflege)]]
[[Kategorie:Akademische Bildung]]

Version vom 29. September 2019, 12:41 Uhr

Als Jurist wird bezeichnet, wer ein Studium der Rechtswissenschaft oder eine vergleichbare Ausbildung (zum Beispiel als Verwaltungsjurist) absolviert hat.

Die weniger geläufige Bezeichnung Volljurist wird für jemanden verwendet, der nach einem durch Staatsexamen erfolgreich abgeschlossenen Studium und anschließender Referendarzeit, die unterschiedlich je nach Bundesland sein kann, auch sein Zweites Staatsexamen erfolgreich bestanden hat. Voraussetzung für die Zulassung als Rechtsanwalt ist in Deutschland die Befähigung zum Richteramt, also die Ausbildung zum Volljuristen.

Beispiele

Siehe auch