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Urheberrechtsverletzung: Unterschied zwischen den Versionen
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Als '''Urheberrechtsverletzung''' wird der Verstoß gegen das [[Urheberrecht]] bezeichnet. | Als '''Urheberrechtsverletzung''' wird der Verstoß gegen das [[Urheberrecht]] bezeichnet. | ||
Dies kann z.B. geschehen, indem man Texte fremder Autoren abschreibt oder Fotos anderer Fotografen als seine eigenen ausgibt bzw. die Urheber verschweigt, sodass der Eindruck entsteht, es handle sich um eigenes geistiges Eigentum. Urheberrechtsverletzungen sind - bei gewerblichem Handel größeren Ausmaßes - strafbewehrt mit Geld- oder Haftstrafen. Hinzu kommt generell das Recht auf Schadensersatz, das allerdings zunächst gerichtlich durchgesetzt werden muss, falls keine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann | Dies kann z.B. geschehen, indem man Texte fremder Autoren abschreibt oder Fotos anderer Fotografen als seine eigenen ausgibt bzw. die Urheber verschweigt, sodass der Eindruck entsteht, es handle sich um eigenes geistiges Eigentum. Urheberrechtsverletzungen sind - bei gewerblichem Handel größeren Ausmaßes - strafbewehrt mit Geld- oder sogar Haftstrafen. Hinzu kommt generell das Recht auf [[Schadensersatz]], das allerdings zunächst gerichtlich durchgesetzt werden muss, falls keine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. | ||
Texte und Zeichnungen fremder Autoren sind nur dann geschützt, wenn sie ein Mindestmaß an Schöpfungshöhe aufweisen. | Texte und Zeichnungen fremder Autoren sind nur dann geschützt, wenn sie ein Mindestmaß an Schöpfungshöhe aufweisen. | ||
[[Abmahnung]]en wegen angeblicher oder tatsächlicher Urheberrechtsverletzung sind mittlerweile eine beliebte Einnahmequelle für [[Rechtsanwalt|Rechtsanwälte]] geworden. Deshalb sollten Dateien mit dubiosen Quellenangaben (Foren, [[imageshack.us]] etc.) konsequent gelöscht werden, wie dies auch in der deutschen Wikipedia gehandhabt wird. | |||
==Beispiele für Urheberrechtsverletzungen== | ==Beispiele für Urheberrechtsverletzungen== | ||
Version vom 1. Februar 2011, 08:45 Uhr
Als Urheberrechtsverletzung wird der Verstoß gegen das Urheberrecht bezeichnet.
Dies kann z.B. geschehen, indem man Texte fremder Autoren abschreibt oder Fotos anderer Fotografen als seine eigenen ausgibt bzw. die Urheber verschweigt, sodass der Eindruck entsteht, es handle sich um eigenes geistiges Eigentum. Urheberrechtsverletzungen sind - bei gewerblichem Handel größeren Ausmaßes - strafbewehrt mit Geld- oder sogar Haftstrafen. Hinzu kommt generell das Recht auf Schadensersatz, das allerdings zunächst gerichtlich durchgesetzt werden muss, falls keine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann.
Texte und Zeichnungen fremder Autoren sind nur dann geschützt, wenn sie ein Mindestmaß an Schöpfungshöhe aufweisen.
Abmahnungen wegen angeblicher oder tatsächlicher Urheberrechtsverletzung sind mittlerweile eine beliebte Einnahmequelle für Rechtsanwälte geworden. Deshalb sollten Dateien mit dubiosen Quellenangaben (Foren, imageshack.us etc.) konsequent gelöscht werden, wie dies auch in der deutschen Wikipedia gehandhabt wird.
Beispiele für Urheberrechtsverletzungen
- http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Libya_Embassy_Berlin_-_Mutter_Erde_fec.jpg (Original mit Bedingung)
- http://www.libyschebotschaft.de/ (nicht lizenzgerechte Übernahme, also Urheberrechtsverletzung)