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Listenwahl: Unterschied zwischen den Versionen

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Bei der '''Listenwahl''' wird von einer [[Politische Partei|Partei]] oder [[Wählergruppe|Wählervereinigung]] zunächst eine Liste mit Kandidaten aufgestellt. Die Wähler können dann - je nach Wahlsystem - entweder nur zwischen den verschiedenen Listen wählen oder teilweise auch Einfluss auf die Reihenfolge innerhalb einer Liste nehmen. Bei der Wahl zum [[Bundestagswahl|deutschen Bundestag]] und in den meisten Landtagen werden wenigstens die Hälfte der Sitze aufgrund einer Listenwahl vergeben. Im Gegensatz zur [[Direktwahl]] wird von den [[Wahlrecht|Wahlberechtigte]]n keine bestimmte Person gewählt, gleichwohl hat der Spitzenkandidat (Platz 1 der Liste) einen gewissen Einfluss auf das Wahlverhalten.
Bei der '''Listenwahl''' wird von einer [[Politische Partei|Partei]] oder [[Wählergruppe|Wählervereinigung]] zunächst eine Liste mit Kandidaten aufgestellt. Die Wähler können dann - je nach Wahlsystem - entweder nur zwischen den verschiedenen Listen wählen oder teilweise auch Einfluss auf die Reihenfolge innerhalb einer Liste nehmen. Bei der Wahl zum [[Bundestagswahl|deutschen Bundestag]] und in den meisten Landtagen werden wenigstens die Hälfte der Sitze aufgrund einer Listenwahl vergeben. Im Gegensatz zur [[Direktwahl]] wird von den [[Wahlrecht|Wahlberechtigte]]n meist keine bestimmte Person gewählt, gleichwohl hat der Spitzenkandidat (Platz 1 der Liste) einen gewissen Einfluss auf das Wahlverhalten. Bei einigen Wahlen kann jedoch im Nachhinein Einfluss auf die Rangfolge genommen werden.


Die Listenwahl soll im Wahlsystem im Falle eines Rücktritts oder beim Tod einen Nachfolger für den [[Abgeordneter|Abgeordneten]] zur Verfügung stellen.
Die Listenwahl soll im Wahlsystem im Falle eines Rücktritts oder beim Tod einen Nachfolger für den [[Abgeordneter|Abgeordneten]] zur Verfügung stellen. Durch die Änderung des Wahlrechts können seit der [[Bundestagswahl 2025]] einzelne Direktkandidaten keinen Sitz mehr erringen, sondern stattdessen nur noch über die Landesliste einziehen. Somit bekommt die sogenannte ''Zweitstimme'' des Wählers dabei ein größeres Gewicht.


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[[Kategorie:Wahlverfahren]]
[[Kategorie:Wahlverfahren]]

Aktuelle Version vom 26. Februar 2025, 19:56 Uhr

Bei der Listenwahl wird von einer Partei oder Wählervereinigung zunächst eine Liste mit Kandidaten aufgestellt. Die Wähler können dann - je nach Wahlsystem - entweder nur zwischen den verschiedenen Listen wählen oder teilweise auch Einfluss auf die Reihenfolge innerhalb einer Liste nehmen. Bei der Wahl zum deutschen Bundestag und in den meisten Landtagen werden wenigstens die Hälfte der Sitze aufgrund einer Listenwahl vergeben. Im Gegensatz zur Direktwahl wird von den Wahlberechtigten meist keine bestimmte Person gewählt, gleichwohl hat der Spitzenkandidat (Platz 1 der Liste) einen gewissen Einfluss auf das Wahlverhalten. Bei einigen Wahlen kann jedoch im Nachhinein Einfluss auf die Rangfolge genommen werden.

Die Listenwahl soll im Wahlsystem im Falle eines Rücktritts oder beim Tod einen Nachfolger für den Abgeordneten zur Verfügung stellen. Durch die Änderung des Wahlrechts können seit der Bundestagswahl 2025 einzelne Direktkandidaten keinen Sitz mehr erringen, sondern stattdessen nur noch über die Landesliste einziehen. Somit bekommt die sogenannte Zweitstimme des Wählers dabei ein größeres Gewicht.

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