PlusPedia wird derzeit technisch modernisiert. Aktuell laufen Wartungsarbeiten. Für etwaige Unannehmlichkeiten bitten wir um Entschuldigung; es sind aber alle Artikel zugänglich und Sie können PlusPedia genauso nutzen wie immer.
Neue User bitte dringend diese Hinweise lesen:
Anmeldung - E-Mail-Adresse Neue Benutzer benötigen ab sofort eine gültige Email-Adresse. Wenn keine Email ankommt, meldet Euch bitte unter NewU25@PlusPedia.de.
Hinweis zur Passwortsicherheit:
Bitte nutzen Sie Ihr PlusPedia-Passwort nur bei PlusPedia.
Wenn Sie Ihr PlusPedia-Passwort andernorts nutzen, ändern Sie es bitte DORT bis unsere Modernisierung abgeschlossen ist.
Überall wo es sensibel, sollte man generell immer unterschiedliche Passworte verwenden! Das gilt hier und im gesamten Internet.
Aus Gründen der Sicherheit (PlusPedia hatte bis 24.07.2025 kein SSL | https://)
Bei PlusPedia sind Sie sicher: – Wir verarbeiten keine personenbezogenen Daten, erlauben umfassend anonyme Mitarbeit und erfüllen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vollumfänglich. Es haftet der Vorsitzende des Trägervereins.
PlusPedia blüht wieder auf als freundliches deutsches Lexikon.
Wir haben auf die neue Version 1.43.3 aktualisiert.
Wir haben SSL aktiviert.
Hier geht es zu den aktuellen Aktuelle Ereignissen
Betreuung (Recht): Unterschied zwischen den Versionen
Kategorien fehlen ! |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
(5 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt) | |||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Die '''rechtliche Betreuung''' ist | Die '''rechtliche Betreuung''' ist in [[Deutschland]] eine bestimmte Form der [[Betreuung]], durch die [[Erwachsene]] bei [[psychische Krankheit|psychischer Krankheit]] oder körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderungen sowie [[Minderjährige]] Unterstützung, Hilfe und Schutz erhalten, um ihre [[Recht]]e wahrnehmen zu können. Dafür kann der Erwachsene z.B. eine [[Vollmacht]] ausstellen. Oft wird auch ein [[Betreuer]] bestellt, der unter gerichtlicher Aufsicht die Vertretungsmacht nach außen erhält, im Innenverhältnis aber zur Beachtung des Willens des Betreuten verpflichtet ist. | ||
== Siehe auch == | == Siehe auch == | ||
* [[Einwilligungsvorbehalt]] | * [[Einwilligungsvorbehalt]] | ||
{{PPA- | {{PPA-Kupfer}} | ||
[[Kategorie:Betreuungsrecht]] | [[Kategorie:Betreuungsrecht]] | ||
[[Kategorie:Freiwillige Gerichtsbarkeit]] | [[Kategorie:Freiwillige Gerichtsbarkeit]] | ||
[[Kategorie:Soziale Arbeit]] | [[Kategorie:Soziale Arbeit]] |
Aktuelle Version vom 16. September 2024, 11:46 Uhr
Die rechtliche Betreuung ist in Deutschland eine bestimmte Form der Betreuung, durch die Erwachsene bei psychischer Krankheit oder körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderungen sowie Minderjährige Unterstützung, Hilfe und Schutz erhalten, um ihre Rechte wahrnehmen zu können. Dafür kann der Erwachsene z.B. eine Vollmacht ausstellen. Oft wird auch ein Betreuer bestellt, der unter gerichtlicher Aufsicht die Vertretungsmacht nach außen erhält, im Innenverhältnis aber zur Beachtung des Willens des Betreuten verpflichtet ist.
Siehe auch
Andere Lexika