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Restschuldbefreiung: Unterschied zwischen den Versionen

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Die '''Restschuldbefreiung''' ist eine in den Rechtsordnungen vieler Länder vorgesehene Möglichkeit, [[Schuldner]] als [[natürliche Person]]en im Falle einer [[Insolvenz]] nach einigen Jahren von einem Teil der Schulden befreien zu lassen, die von diesen nicht bezahlt werden können. Zuvor muss die [[Wohlverhaltensperiode]] durchlaufen werden, diese beträgt in [[Deutschland]] in der Regel drei Jahre. In jedem Fall wird eine Ausschüttungsquote für alle [[Gläubiger]] berechnet, die ihre Forderungen nachweisen können.  
Die '''Restschuldbefreiung''' ist eine in den Rechtsordnungen vieler Länder vorgesehene Möglichkeit, [[Schuldner]] als [[natürliche Person]]en im Falle einer [[Insolvenz]] nach einigen Jahren von einem Teil der Schulden befreien zu lassen, die von diesen nicht bezahlt werden können. Zuvor muss die [[Wohlverhaltensperiode]] durchlaufen werden, diese beträgt in [[Deutschland]] in der Regel drei Jahre. In jedem Fall wird eine Ausschüttungsquote für alle [[Gläubiger]] berechnet, die ihre Forderungen nachweisen können. Unterhalts- und Steuerschulden sind dabei grundsätzlich von der Restschuldbefreiung ausgenommen.


== Siehe auch ==
== Siehe auch ==

Aktuelle Version vom 1. Juni 2025, 12:29 Uhr

Die Restschuldbefreiung ist eine in den Rechtsordnungen vieler Länder vorgesehene Möglichkeit, Schuldner als natürliche Personen im Falle einer Insolvenz nach einigen Jahren von einem Teil der Schulden befreien zu lassen, die von diesen nicht bezahlt werden können. Zuvor muss die Wohlverhaltensperiode durchlaufen werden, diese beträgt in Deutschland in der Regel drei Jahre. In jedem Fall wird eine Ausschüttungsquote für alle Gläubiger berechnet, die ihre Forderungen nachweisen können. Unterhalts- und Steuerschulden sind dabei grundsätzlich von der Restschuldbefreiung ausgenommen.

Siehe auch

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