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Stalking: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Begriff '''Stalking''' stammt ursprünglich aus der englischen Sprache und kann mit dem aus der Jagd verwandten Wort "anschleichen" oder "anpirschen" übersetzt werden.
Der Begriff '''Stalking''' stammt ursprünglich aus der {{enS}}en Sprache und kann mit dem aus der Jagd stammenden Wort "anschleichen" oder "anpirschen" übersetzt werden. Stalking ist das ständige Belästigen oder Bedrohen einer anderen Person durch z. B. Verfolgen, Telefonanrufe, Überwachen und Ausspionieren. Dies kann sich bis zu körperlicher Gewalt hin entwickeln. Bekannte Persönlichkeiten sind häufiger die Opfer von Stalking, wobei es sich um [[Beziehungswahn]] handeln kann. Ziel des Stalking sind oft ehemalige Beziehungspartner. Dabei sind in der Regel Frauen die Opfer.


Man versteht darunter das ständige Belästigen oder Bedrohen einer anderen Person durch z. B. Verfolgen, Telefonanrufe, Überwachen und Ausspionieren der Zielperson. Dies kann sich bis zu körperlicher Gewalt hin entwickeln.
==Rechtliches==
Stalking ist in vielen Staaten eine [[Straftat]] und Thema kriminologischer und psychologischer Untersuchungen. Per Gesetz vom 31. März [[2007]] wurde der Straftatbestand der '''Nachstellung''' in das deutsche Strafgesetzbuch eingeführt (§ 238, [[StGB]]).


Bekannte Persönlichkeiten sind zwar häufiger die Opfer von Stalking, allerdings sind dies auch oft ehemalige Beziehungspartner oder sogar ganz und gar Fremde.
Die [[strafrecht]]liche Relevanz ist abhängig von der Frage, inwieweit zum Beispiel das gefühlte Stalking (die [[subjektive Wahrnehmung]]) dazu führt, einer [[Person]] „deren Lebensgestaltung schwerwiegend zu beeinträchtigen“. Zudem kann Stalking mit anderen Straftaten in Zusammenhang stehen (z.B. [[Hausfriedensbruch]] und [[sexuelle Belästigung]]). In Einzelfällen ist ein [[Unterbindungsgewahrsam]] des Täters möglich.


Stalking ist in vielen Staaten ein Straftatbestand und Thema kriminologischer und psychologischer Untersuchungen.
{{Rechtshinweis}}
 
Per Gesetz vom 31. März 2007, wurde der Straftatbestand der Nachstellung in das deutsche Strafgesetzbuch eingeführt (§ 238, StGB).


== Weblinks ==
== Weblinks ==
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* [http://www.cyberbullying.us ''www.cyberbullying.us'' - Internetseite zum Thema Cyberstalking] (englisch)
* [http://www.cyberbullying.us ''www.cyberbullying.us'' - Internetseite zum Thema Cyberstalking] (englisch)


[[Kategorie:Besondere Strafrechtslehre]]
[[Kategorie:Strafrecht (Deutschland)]]
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[[Kategorie:Anglizismus]]


== Init ==
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[[Kategorie:Kriminalität]]
[[Kategorie:Strafrechtslehre]]

Aktuelle Version vom 25. November 2024, 08:42 Uhr

Der Begriff Stalking stammt ursprünglich aus der englischen Sprache und kann mit dem aus der Jagd stammenden Wort "anschleichen" oder "anpirschen" übersetzt werden. Stalking ist das ständige Belästigen oder Bedrohen einer anderen Person durch z. B. Verfolgen, Telefonanrufe, Überwachen und Ausspionieren. Dies kann sich bis zu körperlicher Gewalt hin entwickeln. Bekannte Persönlichkeiten sind häufiger die Opfer von Stalking, wobei es sich um Beziehungswahn handeln kann. Ziel des Stalking sind oft ehemalige Beziehungspartner. Dabei sind in der Regel Frauen die Opfer.

Rechtliches

Stalking ist in vielen Staaten eine Straftat und Thema kriminologischer und psychologischer Untersuchungen. Per Gesetz vom 31. März 2007 wurde der Straftatbestand der Nachstellung in das deutsche Strafgesetzbuch eingeführt (§ 238, StGB).

Die strafrechtliche Relevanz ist abhängig von der Frage, inwieweit zum Beispiel das gefühlte Stalking (die subjektive Wahrnehmung) dazu führt, einer Person „deren Lebensgestaltung schwerwiegend zu beeinträchtigen“. Zudem kann Stalking mit anderen Straftaten in Zusammenhang stehen (z.B. Hausfriedensbruch und sexuelle Belästigung). In Einzelfällen ist ein Unterbindungsgewahrsam des Täters möglich.

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