PlusPedia wird derzeit technisch modernisiert. Wie alles, was bei laufendem Betrieb bearbeitet wird, kann es auch hier zu zeitweisen Ausfällen bestimmter Funktionen kommen. Es sind aber alle Artikel zugänglich, Sie können PlusPedia genauso nutzen wie immer.
Bei PlusPedia sind Sie sicher: – Wir verarbeiten keine personenbezogenen Daten, erlauben umfassend anonyme Mitarbeit und erfüllen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vollumfänglich. Es haftet der Vorsitzende des Trägervereins.
Bitte beachten: Aktuell können sich keine neuen Benutzer registrieren. Wir beheben das Problem so schnell wie möglich.
PlusPedia blüht wieder auf als freundliches deutsches Lexikon.
Wir haben auf die neue Version 1.43.3 aktualisiert.
Wir haben SSL aktiviert.
Hier geht es zu den aktuellen Aktuelle Ereignissen
Hinweis zur Passwortsicherheit:
Bitte nutzen Sie Ihr PlusPedia-Passwort nur bei PlusPedia.
Wenn Sie Ihr PlusPedia-Passwort andernorts nutzen, ändern Sie es bitte DORT bis unsere Modernisierung abgeschlossen ist.
Überall wo es sensibel, sollte man generell immer unterschiedliche Passworte verwenden! Das gilt hier und im gesamten Internet.
Aus Gründen der Sicherheit (PlusPedia hatte bis 24.07.2025 kein SSL | https://)
Prior: Unterschied zwischen den Versionen
Die Seite wurde neu angelegt: „Ein '''Prior''' (von {{laS}} ''prior'' ‚früherer‘, ‚vorderer‘, ‚vorheriger‘, ‚ersterer‘, ‚vortrefflicher‘<!-- Was steht in der Ref? Mein W…“ |
besser als WP |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Ein '''Prior''' (von {{laS}} ''prior'' ‚früherer‘, ‚vorderer‘, ‚vorheriger‘, ‚ersterer‘, ‚vortrefflicher‘<!-- Was steht in der Ref? Mein Wörterbuch sagt etwas Anderes. Siehe Bearb.kommentar.<ref>Vgl. {{Literatur |Hrsg=Georg Schwaiger |Titel=Mönchtum, Orden, Klöster von den Anfängen bis zur Gegenwart: ein Lexikon |Verlag=C. H. Beck |Ort=München |Datum=1993 |Seiten=368 |ISBN=3-406-37314-3}}</ref>-->, von ''prius''/''prior'', ‚zuerst‘, ‚zunächst‘, ‚zuvor‘, ‚vorher‘)<ref>[[Karl Ernst Georges]]: ''Ausführliches lateinisch-deutsches Handwörterbuch.'' (= ''Ausführliches lateinisch-deutsches und deutsch-lateinisches Handwörterbuch, aus den Quellen zusammengetragen und mit besonderer Bezugnahme auf Synonymik und Antiquitäten unter Berücksichtigung der besten Hülfsmittel ausgearbeitet, Lateinisch-deutscher Teil''). 2 Bände, 7. Aufl., Leipzig 1879–1880; seit 1951 Tübingen; 11. Aufl. Berlin 1962 (Neudrucke auch Hannover und Darmstadt), Band 2, S. 1718 f.</ref> oder bei Frauen eine '''Priorin''' ist ein Amt im [[Kloster]] und in mehreren christlichen [[Ordensgemeinschaft]]en. In Ordensgemeinschaften, die keinen [[Abt]] kennen, ist der Prior der Vorsteher des Klosters; sein Vertreter ist der [[Vikar]]. Die jeweilige [[Ordensregel]] oder die [[Konstitution (Kirche)|Konstitutionen]] enthalten Angaben zur Wahl eines Priors oder einer Priorin und zu seinen Vollmachten und Pflichten. | Ein '''Prior''' (von {{laS}} ''prior'' ‚früherer‘, ‚vorderer‘, ‚vorheriger‘, ‚ersterer‘, ‚vortrefflicher‘<!-- Was steht in der Ref? Mein Wörterbuch sagt etwas Anderes. Siehe Bearb.kommentar.<ref>Vgl. {{Literatur |Hrsg=Georg Schwaiger |Titel=Mönchtum, Orden, Klöster von den Anfängen bis zur Gegenwart: ein Lexikon |Verlag=C. H. Beck |Ort=München |Datum=1993 |Seiten=368 |ISBN=3-406-37314-3}}</ref>-->, von ''prius''/''prior'', ‚zuerst‘, ‚zunächst‘, ‚zuvor‘, ‚vorher‘)<ref>[[Karl Ernst Georges]]: ''Ausführliches lateinisch-deutsches Handwörterbuch.'' (= ''Ausführliches lateinisch-deutsches und deutsch-lateinisches Handwörterbuch, aus den Quellen zusammengetragen und mit besonderer Bezugnahme auf Synonymik und Antiquitäten unter Berücksichtigung der besten Hülfsmittel ausgearbeitet, Lateinisch-deutscher Teil''). 2 Bände, 7. Aufl., Leipzig 1879–1880; seit 1951 Tübingen; 11. Aufl. Berlin 1962 (Neudrucke auch Hannover und Darmstadt), Band 2, S. 1718 f.</ref> oder bei Frauen eine '''Priorin''' ist ein Amt im [[Kloster]] und in mehreren christlichen [[Ordensgemeinschaft]]en. In Ordensgemeinschaften, die keinen [[Abt]] kennen, ist der Prior der Vorsteher des Klosters; sein Vertreter ist der [[Vikar]]. Die jeweilige [[Ordensregel]] oder die [[Konstitution (Kirche)|Konstitutionen]] enthalten Angaben zur Wahl eines Priors oder einer Priorin und zu seinen Vollmachten und Pflichten. | ||
{{PPA-Kupfer}} | {{PPA-Kupfer|P=1}} | ||
*{{Normdaten|TYP=s|GND=4268556-4}} | *{{Normdaten|TYP=s|GND=4268556-4}} | ||
Aktuelle Version vom 25. Juli 2021, 11:23 Uhr
Ein Prior (von lateinisch prior ‚früherer‘, ‚vorderer‘, ‚vorheriger‘, ‚ersterer‘, ‚vortrefflicher‘, von prius/prior, ‚zuerst‘, ‚zunächst‘, ‚zuvor‘, ‚vorher‘)[1] oder bei Frauen eine Priorin ist ein Amt im Kloster und in mehreren christlichen Ordensgemeinschaften. In Ordensgemeinschaften, die keinen Abt kennen, ist der Prior der Vorsteher des Klosters; sein Vertreter ist der Vikar. Die jeweilige Ordensregel oder die Konstitutionen enthalten Angaben zur Wahl eines Priors oder einer Priorin und zu seinen Vollmachten und Pflichten.
Andere Lexika
Anmerkungen
- ↑ Karl Ernst Georges: Ausführliches lateinisch-deutsches Handwörterbuch. (= Ausführliches lateinisch-deutsches und deutsch-lateinisches Handwörterbuch, aus den Quellen zusammengetragen und mit besonderer Bezugnahme auf Synonymik und Antiquitäten unter Berücksichtigung der besten Hülfsmittel ausgearbeitet, Lateinisch-deutscher Teil). 2 Bände, 7. Aufl., Leipzig 1879–1880; seit 1951 Tübingen; 11. Aufl. Berlin 1962 (Neudrucke auch Hannover und Darmstadt), Band 2, S. 1718 f.