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Jurist: Unterschied zwischen den Versionen

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Als '''Jurist''' wird bezeichnet, wer ein durch Staatsexamen erfolgreich abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaft absolviert hat.  
Als '''Jurist''' wird bezeichnet, wer ein Studium der [[Rechtswissenschaft]] oder eine vergleichbare Ausbildung (zum Beispiel als [[Verwaltungsjurist]]) absolviert hat.  


Die weniger geläufige Bezeichnung Volljurist wird für jemanden verwendet, der auch nach einer anschließenden Referendarzeit, die - unterschiedlich je nach Bundesland sein kann auch sein 2. Staatsexamen erfolgreich bestanden hat.
Die weniger geläufige Bezeichnung Volljurist wird für jemanden verwendet, der nach einem durch [[Staatsexamen]] erfolgreich abgeschlossenen Studium und anschließender [[Referendar]]zeit, die unterschiedlich je nach Bundesland sein kann, auch sein Zweites Staatsexamen erfolgreich bestanden hat. Voraussetzung für die Zulassung als [[Rechtsanwalt]] ist in Deutschland das ''Zweite'' Staatsexamen, mit dem zugleich die Befähigung zum [[Richter]] erworben wird.


Voraussetzung für die Zulassung als Rechtsanwalt ist (in Deutschland) die Befähigung zum Richteramt, also die Ausbildung zum Volljuristen.
== Zitate ==
''Kein größer Unrecht wird Juristen angethan, / als wenn ein jeder Recht erweiset jedermann. / Weil ihnen Unrecht recht, / wenn Unrecht wo nicht wär, / wär zwar ihr Buch voll Recht, / ihr Beutel aber leer.'' ([[Johann Wolfgang von Goethe]])


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Aktuelle Version vom 12. August 2025, 20:04 Uhr

Als Jurist wird bezeichnet, wer ein Studium der Rechtswissenschaft oder eine vergleichbare Ausbildung (zum Beispiel als Verwaltungsjurist) absolviert hat.

Die weniger geläufige Bezeichnung Volljurist wird für jemanden verwendet, der nach einem durch Staatsexamen erfolgreich abgeschlossenen Studium und anschließender Referendarzeit, die unterschiedlich je nach Bundesland sein kann, auch sein Zweites Staatsexamen erfolgreich bestanden hat. Voraussetzung für die Zulassung als Rechtsanwalt ist in Deutschland das Zweite Staatsexamen, mit dem zugleich die Befähigung zum Richter erworben wird.

Zitate

Kein größer Unrecht wird Juristen angethan, / als wenn ein jeder Recht erweiset jedermann. / Weil ihnen Unrecht recht, / wenn Unrecht wo nicht wär, / wär zwar ihr Buch voll Recht, / ihr Beutel aber leer. (Johann Wolfgang von Goethe)

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